Juristisches Know How gefragt

6. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Paulchen88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Juristisches Know How gefragt

Hi,
angenommen ein Opferzeuge will zu Beweiszwecken seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht teilweise entbinden. In dem Formular werden dazu "Familien und Intimdaten" ausgeschlossen.

Zählen zu diesen Intimdaten auch Auskünfte über ein Gerichtsverfahren das vor einigen Jahren mit diesem Arzt besprochen wurde oder nicht?

Wie müsste eine solche Entbindung formuliert sein, will man verhindern, dass solche Daten in ebendieser Akte landen?
Der Zusatz, dass nur Daten herangezogen werden dürfen, die für das laufende Verfahren von Bedeutung sind scheint mir zu allgemein zu sein, oder?

Und wie sähe das zB. umgekehrt aus? Dürften Ermittlungsbehörden Informationen die haben vorliegen auch an den Arzt weitergeben, wenn der Arzt von der Schweigepflicht entbunden ist? Oder würde das gehen den Datenschutz verstoßen?



-- Editiert von User am 6. Oktober 2025 21:20

-- Editiert von User am 6. Oktober 2025 22:26

-- Editiert von Moderator topic am 6. Oktober 2025 22:54

-- Thema wurde verschoben am 6. Oktober 2025 22:54




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20331 Beiträge, 7359x hilfreich)

Wenn du den Arzt von der Schweigepflicht entbindest, darf der Auskunft geben - es ist fernab, dass der Arzt von Behörden informiert wird über was auch immer.
'Familien- und Intimdaten' ist mit Sicherheit eng auszulegen und beinhaltet schwerlich "Auskünfte über ein Gerichtsverfahren das vor einigen Jahren mit diesem Arzt besprochen wurde".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.947 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.595 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.