Hi,
angenommen ein Opferzeuge will zu Beweiszwecken seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht teilweise entbinden. In dem Formular werden dazu "Familien und Intimdaten" ausgeschlossen.
Zählen zu diesen Intimdaten auch Auskünfte über ein Gerichtsverfahren das vor einigen Jahren mit diesem Arzt besprochen wurde oder nicht?
Wie müsste eine solche Entbindung formuliert sein, will man verhindern, dass solche Daten in ebendieser Akte landen?
Der Zusatz, dass nur Daten herangezogen werden dürfen, die für das laufende Verfahren von Bedeutung sind scheint mir zu allgemein zu sein, oder?
Und wie sähe das zB. umgekehrt aus? Dürften Ermittlungsbehörden Informationen die haben vorliegen auch an den Arzt weitergeben, wenn der Arzt von der Schweigepflicht entbunden ist? Oder würde das gehen den Datenschutz verstoßen?
-- Editiert von User am 6. Oktober 2025 21:20
-- Editiert von User am 6. Oktober 2025 22:26
-- Editiert von Moderator topic am 6. Oktober 2025 22:54
-- Thema wurde verschoben am 6. Oktober 2025 22:54
Juristisches Know How gefragt
6. Oktober 2025
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Frage vom 6. Oktober 2025 | 21:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Juristisches Know How gefragt
#1
Antwort vom 7. Oktober 2025 | 08:00
Von
Status: Heiliger (20331 Beiträge, 7359x hilfreich)
Wenn du den Arzt von der Schweigepflicht entbindest, darf der Auskunft geben - es ist fernab, dass der Arzt von Behörden informiert wird über was auch immer.
'Familien- und Intimdaten' ist mit Sicherheit eng auszulegen und beinhaltet schwerlich "Auskünfte über ein Gerichtsverfahren das vor einigen Jahren mit diesem Arzt besprochen wurde".
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