Kann man ein Räumungsurteil nach Rechtskraft ungeschehen machen?

19. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Secure-2019
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man ein Räumungsurteil nach Rechtskraft ungeschehen machen?

Hallo Zusammen,
vielleicht hat man hier Rat für mich.

Folgender fiktiver Sachverhalt:
Person A ist Mieter und hat immer seine Miete gezahlt.
Es käme aber immer zu Reibereien, weil VM selbst schriftliche Zusagen nicht einhalten wollte.
Person B ist Vermieter und hat sich Gründe gesucht bzw. geschaffen fristlos zu kündigen um dann das Mietobjekt zur problemfreien Nutzung durch seinen Sohn zu überlassen.

Mal angenommen A und B wären während eines eigentlich unbefugten Betretens durch B in den Räumen des A aufeinander getroffen.
Weiter angenommen B würde während des gesamten Zivilprozesses behaupten es hätte eine Verabredung zu dieser Handlung gegeben und er hätte Todesangst erlitten wegen dieser Auseinandersetzung und sei zudem verletzt worden.

Also quasi ein Klassiker für Unzumutbarkeit der Fortsetzung des MV.

Nun fand Monate nach erfolgter Räumung und Urteil durch das LG noch ein Strafverfahren gegen A statt - wegen Körperverletzung, der B wurde als Zeuge geladen.

In diesem Verfahren hätte B nun eingeräumt, es hätte diese Verabredung nicht gegeben und er habe auch gar keine Angst gehabt oder auch nur Schmerzen erlitten.

Könnte A mit dieser Aussage vor Gericht nun Anzeige erstatten wegen Prozessbetrug unter Anderem zur Vorbereitung einer Restitutionsklage gegen B erstatten?

Der Sachvortrag aus der Räumungsklage wäre ja dann objektiv falsch.
Wäre die Restitution der richtige Weg - man würde ja nicht wieder einziehen wollen-
oder sollte man besser nur Schadensersatz fordern?

Falls die Frage hier falsch aufgehoben, Bitte ich bereits jetzt um Verzeihung und Verschiebung in den passen Bereich.


-- Editiert von Moderator am 19.03.2019 22:34

-- Thema wurde verschoben am 19.03.2019 22:34

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Gut möglich, dass hier ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, aber das sollte ein Anwalt prüfen.

Zitat (von Secure-2019):
Nun fand Monate nach erfolgter Räumung und Urteil durch das LG noch ein Strafverfahren gegen A statt - wegen Körperverletzung, der B wurde als Zeuge geladen.

In diesem Verfahren hätte B nun eingeräumt, es hätte diese Verabredung nicht gegeben und er habe auch gar keine Angst gehabt oder auch nur Schmerzen erlitten.


In solch einer fiktiven Konstellation müsste doch schon von Amtswegen ein Verfahren gegen B id Wege geleitet worden sein?

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#2
 Von 
Secure-2019
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal,
ich war schon der Meinung meine Sicht der Dinge wäre absolut einzigartig, falsch.

Zitat (von AltesHaus):
In solch einer fiktiven Konstellation müsste doch schon von Amtswegen ein Verfahren gegen B id Wege geleitet worden sein?


Ja ich dächte auch,
aber es scheint das wäre alles nicht so wichtig, weil das Zivilverfahren gelaufen wäre und der Strafrichter die Sache als zu klein empfunden hätte.
Man stelle sich vor es wäre gesagt worden, es bliebe eine fahrlässige Körperverletzung übrig, weil man hätte ja die Polizei holen können, statt sich selbst zu helfen und das innerhalb nur 2 Min. bis zur Auseinandersetzung.
Die Berufung steht aus, es wird mit Freispruch gerechnet.

Zitat (von AltesHaus):
Gut möglich, dass hier ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, aber das sollte ein Anwalt prüfen.

Ja die Sache mit dem Anwalt....
es würde um einen sechstelligen Betrag gehen
etwa 130K für 41 mal 2.450€ für höhere Miete plus Kosten für Umzug , Anwalt, Gericht aus dem Vorprozess.
Vertrag sollte für 5 Jahre laufen die Räumung erfolgte nach 19 Monaten, seit dem müsste die viel höhere Miete aufgewendet werden.
Deswegen die Nachfragen im Forum das Risiko wäre ja sehr hoch.

Natürlich würde man wollen, dass man nicht ins offene Messer rennt, wie in den vorherigen Zivilverfahren.

Am Zivilgericht der ersten Instanz wäre man der Meinung die Kündigung wäre zulässig, weil der B unzulässigerweise angegriffen worden wäre.
Die vorgelegten Videos aus der automatischen Überwachung, die das Geschehen bewiesen hätten, werden nicht zugelassen.
Also würde Aussage gegen Aussage stehen in so einer Konstelllation gewinnt der VM immer.
So auch in der Berufungsinstanz.

Wichtig wäre also zu wissen, wie wäre eine Anzeige zu Prozessbetrug in diesem Zusammenhang zu werten?
Gesetzt den Fall es käme zu einer Verurteilung, wäre das Gewicht wirksam verschoben?

Bisher scheint es wollte das Gericht wohl nicht ganz so unparteiisch sein, wie es sollte, die Macht der Politik....




-- Editiert von Secure-2019 am 20.03.2019 05:21

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