Mein Partner ist in einer Gerichtsverhandlung zu einem jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Wobei er aber Unschuldig ist. Schon am nächsten tag ist die Klägerin in Berufung gegangen.
Im April ist jetzt die Berufungsverhandlung in München. Er hat jetzt große Angst das die Bewährungsstrafe in eine Freiheitsstrafe erhöht wird. Sein Anwalt hat nie zeit und ruft auch nie zurück. Meine Frage was hat er zu befürchten?
Kläger geht in Berufung
6. März 2016
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Frage vom 6. März 2016 | 18:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kläger geht in Berufung
#1
Antwort vom 7. März 2016 | 11:30
Von
Status: Schlichter (7017 Beiträge, 3936x hilfreich)
Kläger und Beklagter sind eigentlich Fachbegriffe für Rechtsstreitigkeiten außerhalb des Strafprozesses. Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu Geldstrafe, gibt es aber nur im Strafprozess, wo es letzten Endes einen Angeklagten und den Anklagevertreter sprich Staatsanwalt gibt.
Bitte also erstmal bitte genau erklären, um was es hier geht.
#2
Antwort vom 8. März 2016 | 11:50
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 637x hilfreich)
Gehen wir mal von einer Berufung der StA aus.
Wenn er unschuldig ist, ist er ja wohl auch in Berufung gegangen. Da kann also alles oder nichts passieren (sprich: Freispruch/Haft/alles bleibt wie es ist). Genaueres kann Ihnen hier niemand seriös sagen.
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#3
Antwort vom 9. März 2016 | 16:52
Von
Status: Philosoph (13386 Beiträge, 4790x hilfreich)
....edit.....
-- Editiert von spatenklopper am 09.03.2016 16:53
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