Was geschieht eigentlich, wenn in einem laufenden Verfahren die klagende Partei verstirbt? Kann der Anwalt der klagenden Partei das Verfahren durchziehen, oder erlischt das Mandat mit dem Versterben des Klägers?
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Kläger tot
13. März 2011
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Frage vom 13. März 2011 | 10:09
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3228x hilfreich)
Kläger tot
#1
Antwort vom 13. März 2011 | 10:11
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3228x hilfreich)
Und was ist, wenn es ein Berufungsverfahren ist und der Verstorbene der Berufungsbeklagte ist? Ist das Verfahren dann beendet ohne Urteil oder gilt das Urteil der ersten Instanz, wird es weiter fortgeführt?
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#2
Antwort vom 13. März 2011 | 13:01
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 996x hilfreich)
Nach dem Tode einer Partei tritt eine Unterbrechung des Verfahrens bis zur Aufnahme durch den Rechtsnachfolger ein.
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