Klage Arbeitsgericht

12. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)
Klage Arbeitsgericht

Bis wann kann ich eine Klage vor dem Arbeitsgericht zurückziehen ? Reicht es, wenn ich vor Urteilsverkündung sage, ich nehme die Klage zurück ?????




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

§46 II ArbGG :

"Für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren vor den Amtsgerichten entsprechend, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. [...] "

Dann (via §495 ZPO ) §269 I ZPO :

"Die Klage kann ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden. "

Et voilà.

(Ich habe in einem Forum die Aussage gefunden "Da §269 ZPO im Arbeitsrecht keine Anwendung findet...", allerdings ohne Begründung und ich konnte das auch nicht nachvollziehen. Das nur als Warnung. ;) )

-- Editiert am 12.05.2011 16:49

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo Snoop, so ganz kann ich dies nicht Glauben.Im Zivielprozess, ja. Aber Arbeitsgericht ????

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
so ganz kann ich dies nicht Glauben


Glaubst du den zitierten Gesetzen nicht oder was genau ist dein Problem?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.691 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.660 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.