Bis wann kann ich eine Klage vor dem Arbeitsgericht zurückziehen ? Reicht es, wenn ich vor Urteilsverkündung sage, ich nehme die Klage zurück ?????
Klage Arbeitsgericht
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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§46 II ArbGG
:
"Für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren vor den Amtsgerichten entsprechend, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. [...] "
Dann (via §495 ZPO
) §269 I ZPO
:
"Die Klage kann ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden. "
Et voilà.
(Ich habe in einem Forum die Aussage gefunden "Da §269 ZPO
im Arbeitsrecht keine Anwendung findet...", allerdings ohne Begründung und ich konnte das auch nicht nachvollziehen. Das nur als Warnung. )
-- Editiert am 12.05.2011 16:49
Hallo Snoop, so ganz kann ich dies nicht Glauben.Im Zivielprozess, ja. Aber Arbeitsgericht ????
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quote:
so ganz kann ich dies nicht Glauben
Glaubst du den zitierten Gesetzen nicht oder was genau ist dein Problem?
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