Klage Mietrecht – Zuständigkeit Landgericht bei Streitwert über 5.001 Euro?

24. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)
Klage Mietrecht – Zuständigkeit Landgericht bei Streitwert über 5.001 Euro?

Guten Tag,

in einer Klagezustellung (Mietrecht, Räumungsklage wegen Eigenbedarf) beziffert der gegnerische Anwalt den Streitwert auf 7.200 Euro (vorläufig). Führt das nicht automatisch dazu, dass ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht ausgetragen werden muss, da das Amtsgericht nur bis zu einem Wert von 5.000 Euro zuständig ist?

Wird das sofort festgestellt oder nachdem ich mitgeteilt habe, dass ich mich verteidigen möchte? Die Klage wurde durchs Amtsgericht zugestellt – hier wurde mir auch mitgeteilt, dass es keine Anwaltspflicht gebe. Vor dem Landgericht wäre das aber doch anders?

Vielen Dank.

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
hrt das nicht automatisch dazu, dass ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht ausgetragen werden muss, da das Amtsgericht nur bis zu einem Wert von 5.000 Euro zuständig ist?
Nein, weil es um ein Mietverhältnis geht.
Zitat (von § 23 GVG):

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfaßt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind:

1. Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt;
2. ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes:
a) Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses; diese Zuständigkeit ist ausschließlich;
...

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#2
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank!

Wie sieht es aus, wenn der Streitwert durch erhebliche Investitionen auf Seiten des Mieters erhöht wird? Hier steht der Eigenbedarf gegen erhebliche Investitionen (über 20.000 Euro) des Mieters. Bleibt das Mietsache – nur der Streitwert erhöht sich u.U. vor Gericht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Bleibt das Mietsache – nur der Streitwert erhöht sich u.U. vor Gericht?
Ja.

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