Klage auf Unterlassung. Wie formulieren?

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)
Klage auf Unterlassung. Wie formulieren?

Hallo,

die Vorgeschichte gibt es hier http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=77600

Nun hat mein Vermieter erklärt, die Unterlassungserklärung nicht abgeben zu wollen.

Die obligatorische Schlichtung (Bayern) wird er (wie ich ihn mittlerweile kenne) auch verweigern.

Damit muss ich wohl klagen.

- Ist der Klagegegenstand Unterlassung korrekt?
- Wie lautet eine korrekte Formulierung? (Idee: Der Beklagte B wird dazu verurteilt, in Bezug auf den Kläger K nicht mehr auszuführen, dieser habe seinen Nachbarn N unflätig beleidigt).
- Ist ein Streitwert von 2000 Euro angemessen?

Danke im voraus!

-- Editiert von Zielscheibe am 06.01.2007 19:22:31

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ganz ehrlich. Ich würde die Klage nicht machen. Es ist zwar schon ärgerlich, wenn der Mensch so etwas behauptet, aber wenn du den Streitwert auch noch mit € 2000 ansetzt kann es ggfs. passieren, dass du verlierst (aus welchen Gründen auch immer) oder du dich 'vergleichen' musst und dann einen Teil oder die ganzen Kosten zu tragen hast. Das wird teuer!

Setze doch eine Anzeige in die Zeitung (billiger) in der du dich davon distanzierst jemals die durch von Person XY verbreiteten Äusserungen auf Person ABC getätigt zu haben. Das trifft, glaube ich, ihn viel härter, als eine Klage. So erfährt die Öffentlichkeit davon und er muss sich ggfs. vor seinen Bekannten etc. rechtfertigen. Bei einer Klage muss das nicht immer unbedingt jemand erfahren.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für den Tipp!

Allerdings lebt der gute Mann nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs völlig ungeniert".

Ich werde folglich leider klagen müssen.

Aber eine parallele Anzeige in der Zeitung kann auch nicht schaden ;)

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#3
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Diese Angelegenheit wurde im Rahmen einer Schlichtung gütlich beigelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sehr gut. :)

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