Hallo zusammen, wer kann helfen?
eine Feststellungsklage wird kurz vor der Verjährung ohne RA beim AG eingereicht.
Was passiert, wenn der Streitwert zu gering bewertet ist und das Gericht den Streitwert über 5.000,-Euro bewertet. Die Klage müsste dann vor dem Landgericht mit Anwaltspflicht eingereicht werden.Ist die Verjährung dann gehemmt und die Klage kann durch einen RA neu eingereicht werden, oder ist die Sache automatisch verloren?
mfG C. Carstensen
Klage beim Amtsgericht statt Landgericht
26. Dezember 2019
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Frage vom 26. Dezember 2019 | 20:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage beim Amtsgericht statt Landgericht
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2019 | 04:01
Von
Status: Unparteiischer (9330 Beiträge, 2996x hilfreich)
Dem Antragsteller wird unter Fristsetzung aufgegeben durch einen RA einen Verweisungsantrag zu stellen, gilt dann als noch fristgerecht, anderfalls wird der Antrag als unzulässig kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der RA kann sich aber auch schon vor dem Schreiben bestellen.
Berry
#2
Antwort vom 28. Dezember 2019 | 19:09
Von
Status: Schüler (370 Beiträge, 28x hilfreich)
Hallo,
kann ,man die Kotsten einer kostenpflichtigen Zurückweisung des Landgerich tes irgendwo einsehen?
Und jetzt?
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