Klage gegen Anwälting wegen Verfahrensverschleppung

13. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Llares
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Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Klage gegen Anwälting wegen Verfahrensverschleppung

Hallo zusammen!

Wir, meine Frau und ich, befinden uns derzeit in einem Räumungsprozess. Wir haben im April bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag für ein Haus erhalten. Leider waren wir immer noch nicht drin, denn die Alteigentümer nutzen jedes Rechtsmittel, um die Zwangsräumung hinaus zu zögern. Uns stellt sich nun die Frage, ob wir ihre Anwältin wegen Verfahrensverschleppung verklagen können.
Hier mal die zeitliche Zusammenfassung. Genaue Daten lasse ich weg, um keine Zuordnung zu ermöglichen:
1. Zuschlag für uns --> Beschwerde gegen Zuschlag ohne Begründung. Begründung sollte nachgereicht werden, kam aber nie --> Beschwerde wurde durchs AG nicht abgeholfen und ans LG verwiesen --> Dauer ca. 3 Wochen
2. Das LG hat ebenfalls um Stellungsnahme gebeten, auch hier kam wieder nichts --> Antrag auf Fristverlängerung NACH Ablauf der Frist eingereicht --> Ablehnung der Beschwerde 2 Monate nach Zuschlag ohne Zulassung von Rechtsmittel.
3. Anhörungsrüge gegen das LG, unter anderem gegen mehrere komplett unbeteiligte Richter --> Abgewiesen.
4. Räumungstermin 5 Monate nach Zuschlag --> Antrag auf Räumungsschutz (Suizidgefahr) --> Attest vom Hausarzt vorgelegt, ausgestellt mehrere Wochen nach dem Versuch --> Bestellung eines Gutachters durchs Gericht --> Ablehnung Gutachter durch Hausbesetzer --> Ablehnung abgewiesen --> Frist durch LG gesetzt, den Gutachter aufzusuchen --> nicht erschienen --> Antrag auf Räumungsschutz abgelehnt
5. Räumungstermin 8 Monate nach Zuschlag

Auch bei diesem Räumungsgtermin wird wieder ein Antrag auf Räumungsschutz gestellt werden. Und wieder werden Fristen ausgereizt und überzogen werden. Es geht den Hausbesetzern einzig darum, möglichst lange kostenfrei zu wohnen. Jedes eingelegte Rechtsmittel diente bisher dazu, die Zwangsräumung zu verzögern. Sämtliche Anträge der Gegenseite wurden abgelehnt, es wurden falsche Behauptungen in Anträgen und Stellungnahmen getätigt, es wurde versucht uns über Mitarbeiter einzuschüchtern und durch Falschinformationen zu beunruhigen.

Da bisher alles vorgebrachte Gegenstandslos war, würde es uns interessieren, ob wir die Anwältin (erfolgreich) wegen Verfahrensverschleppung verklagen können, was uns ggf. eventuell die Möglichkeit auf Schadensersatz ermöglicht oder wenigstens zumindest eine Rüge durch die Anwaltskammer. Ein Entzug der Zulassung wäre zu schön, aber ist wohl unrealistisch.

Wie ist Ihre Meinung dazu? Vielen Dank für die Hilfe!

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20 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
denn die Alteigentümer nutzen jedes Rechtsmittel, um die Zwangsräumung hinaus zu zögern. Uns stellt sich nun die Frage, ob wir ihre Anwältin wegen Verfahrensverschleppung verklagen können.


Was soll denn da nicht legal sein ?
Außerdem führt die Anwältin nur Aufträge/Weisungen ihrer Mandaten aus. Diese zu beraten, ist ihr Job.
Beklag dich über die schleppend arbeitende Justiz.

-- Editiert von Spezi-2 am 13.11.2015 21:30

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Llares
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn Rechtsmittel ohne Begründung/Inhalt eingelegt werden, um das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen, kreide ich das der Anwältin an. Genauso wie verleumderische Behauptungen, Lügen und Einschüchterungen.
Dass das Verfahren so lange dauert, lege ich nicht der Judikative zur Last, sondern der Legislative.
Und wenn ich mir sicher wäre, dass das alles legal oder illegal ist, würde ich hier nicht fragen, gell?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Und wenn ich mir sicher wäre, dass das alles legal oder illegal ist, würde ich hier nicht fragen,
Zunächst, das Gericht kann vielleicht das Verfahren verschleppen, aber kein Anwalt.
Woraus soll sich denn die Illegalität ergeben ?
Es steht nirgends in der ZPO dass die geschilderten Maßnahmen illegal wären.

Signatur:

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#4
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Anwältin versucht scheinbar alles Mögliche um das Verfahren für die Mandantschaft in die Länge zu ziehen, das können sogenannte Mietnomaden auch ohne Anwalt noch besser, dort muss man meist ca zwei Jahre bis zur Räumung durch die Exekutive warten.

Ich befürchte es wird schwierig der Anwältin Fehlverhalten nachzuweisen. Somit ist die Rechtsanwaltskammer der falsche Ansprechpartner, sie wird niemals ein Mitglied auf Eingabe eines vermeintlich Geschädigten hin "rügen".

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#5
 Von 
Llares
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Spezi, mit deinen Antworten kann ich nicht viel anfangen. Zum einen beinhalten sie immer Gegenfragen, zum anderen finde ich sie sehr aggressiv. Keine Ahnung was das soll. fühlst du dich angegriffen? Tut mir leid, wenn ein Laie das Vorgehen von Personen des "Rechts" nicht ganz verstehen kann. Wir verstehen zumeist unter "Recht" auch "Gerechtigkeit", auch wenn das leider des öfteren nicht viel miteinander zu tun hat. Und dass einige Anwälte sich Morgens überhaupt noch im Spiegel anschauen können, versteh ich auch nicht. Aber die haben Jura wahrscheinlich auch wegen der Gehaltsaussichten studiert und nicht aufgrund ihres Sinnes für Gerechtigkeit...

Danke, luser2413. Mit so einer Antwort kann ich schon mehr anfangen :)

Mal meine Quelle und wie ich auf den Gedanken kam:

Zitat (von Wikipedia):
Bei einem Verfahren vor Gericht und den Behörden trifft die Partei(en) eine Verfahrensförderungspflicht bzw. –obliegenheit. Der Verstoß gegen die Verfahrensförderungspflicht bzw. Verfahrensförderungsobliegenheit birgt in der Regel die Verfahrensverschleppungsabsicht bereits in sich.

Ob die Verfahrensförderungspflicht bzw. Verfahrensförderungsobliegenheit ordentlich erfüllt wird oder tatsächlich Verfahrensverschleppungsabsicht besteht, bestimmt sich auch danach, ob die Partei(en) vor Gericht bzw. der Behörde qualifiziert vertreten sind (z. B. durch einen Rechtsanwalt). Die anwaltlich vertretene Partei muss sich den Vorwurf der Verfahrensverschleppung früher entgegenhalten lassen als die unvertretene und weitgehend rechtsunkundige Partei (Anleitungspflicht, Belehrungspflicht, auch Manuduktionspflicht[3]).

Verfahrensverschleppungsabsicht liegt oftmals vor um ein grundsätzlich unabwendbares Ereignis (z. B. Fristeintritt, eine Entscheidung, Eintritt der Rechtskraft etc.) hinauszuzögern oder einen Fristenlauf (z. B. Verjährung) zu verhindern.

Zur Verfahrensverschleppung wird oftmals von der betreffenden Partei unter Ausnutzung des Prozessrechts ein Beweisantrag bei Gericht oder der Behörde gestellt, dessen Erledigung nicht oder nur unter erheblichem Aufwand möglich ist, und durch welchen kein maßgeblicher Beitrag zur Lösung der Rechtsfrage erfolgt. Teilweise wird auch die mehrfache Vertagung der Verhandlungstermine, Lokalaugenschein etc. beantragt, werden Richter oder Sachverständige abgelehnt etc. Im Baugewerbe ist bei schlechter Zahlungsmoral auch das Behaupten angeblicher Mängel verbreitet, um für die Dauer des Gerichtsverfahrens einen Justizkredit zu erhalten.

Eine unzulässige Prozessverschleppung liegt auch vor, wenn jemand bis zum „St. Nimmerleinstag" das Verfahren fortführen will, ohne dadurch einen rechtserheblichen Vorteil oder Entscheidung zu erlangen (z. B. durch Handeln wider Treu und Glauben).[4]



-- Editiert von Llares am 15.11.2015 10:29

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

und nun ?
Zunächst mal, ich habe durch meine Fragen versucht zu erkennen, welche Vorstellungen denn bestehen ( die Rede ist ja eine Klage) begründet gegen einen gegnerischen Anwalt vorzugehen.
Das ist so ungewöhnlich und müsste schon ganz besondere Ereignisse betreffen.
Die sehe ich weiterhin nicht.

Die Quelle erläutert jetzt zwar, was man unter Verfahrensverschleppung verstehen soll, zählt die kritisierte Handhabung insbesondere die Ergreifung von zulässigen Möglichkeiten wie widerholte Ein- und Widersprüche, Fristverlängerungen usw. aber nicht auf.

Der Punkt ist aber, dass niemand dem gegnerischen Anwalt vorschreiben kann, welche legalen Ratschläge er einer Partei erteilt und dann auch durchführt. Das hatte ich aber ja auch schon geschrieben.
Bisher hat sich niemand anders dazu geäußert und mich insoweit korrigiert.

Außerdem könnte die Anwältin ihrer Partei ja von diesen "Maßnahmen" abgeraten die Partei aber darauf bestanden haben.

-- Editiert von Spezi-2 am 15.11.2015 14:01

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#7
 Von 
Llares
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Meine Idee beziehe ich hauptsächlich aus diesem Abschnitt:

Zitat:
Zur Verfahrensverschleppung wird oftmals von der betreffenden Partei unter Ausnutzung des Prozessrechts ein Beweisantrag bei Gericht oder der Behörde gestellt, dessen Erledigung nicht oder nur unter erheblichem Aufwand möglich ist, und durch welchen kein maßgeblicher Beitrag zur Lösung der Rechtsfrage erfolgt. Teilweise wird auch die mehrfache Vertagung der Verhandlungstermine, Lokalaugenschein etc. beantragt, werden Richter oder Sachverständige abgelehnt etc.


Genau das wurde ja gemacht. Sämtliche Anträge, Einsprüche oder sonstige Eingebungen wurden entweder gar nicht begründet, verspätet begründet oder die Begründung als unzureichend zurück gewiesen. Jeder Antrag hatte allein den Zweck, Zeit zu schinden. Wenn das Usus und Legal ist, ok. Dann muss ich damit leben.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Sehe weiter völlig anders.

Zitat:
und durch welchen kein maßgeblicher Beitrag zur Lösung der Rechtsfrage erfolgt.

Natürlich ist es ein Beitrag zur Lösung der Rechtsfrage, wenn gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden.
Und natürlich darf man beantragen Richter oder Sachverständige auszutauschen, wenn dies denn begründet werden kann aber erfolglos ist.
Man könnte auch seinen eigenen RA der Verfahrensverschleppung beschuldigen, oder das Gericht.
Aber beim gegnerischen Anwalt wird das nicht gelingen, da er ja schließlich nicht im eigenen Namen handelt, sondern in Vollmacht seines Mandanten.

-- Editiert von Spezi-2 am 15.11.2015 19:48

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#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Genauso wie verleumderische Behauptungen, Lügen und Einschüchterungen.


Die Anwältin wird ja nur die Aussagen ihrer Mandanten wiedergeben. Das darf sie auch dann, wenn du den Wahrheitsgehalt bestreitest.
Und wo hat die Anwältin euch eingeschüchtert?

Zitat:
Eine unzulässige Prozessverschleppung liegt auch vor


Das wird aber der betreffenden Partei "angekreidet". Ob deren Anwältin dann noch mal eine Rüge von der Anwaltskammer bekommt, weil sie dabei "mitgespielt" hat, ist eine andere Frage und bringt dich im übrigen auch kein bißchen weiter. Du hast diesbezüglich jedenfalls weder straf- noch zivilrechtlich eine Möglichkeit, gegen die Gegenanwältin vorzugehen.

Zitat:
Auch bei diesem Räumungsgtermin wird wieder ein Antrag auf Räumungsschutz gestellt werden.


Bist du anwaltlich vertreten? Dein Anwalt wird dir doch entsprechend raten können, was da sinnvoll ist.
Daß die Gegenseite nicht jeden neuen Räumungstermin mit irgendwelchen Anträgen platzen lassen kann, ist doch einleuchtend. Ansonsten könnte man das Räumungsverfahren ja gleich in die Tonne treten.

-- Editiert von JenAn am 16.11.2015 15:04

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#10
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo, Du /Ihr seid einfach zu naiv. Ein Haus/Wohnung im Wege einer Zwangsvollstreckung zu ersteigern ....google mal. Es ist völlig legitim das die Bewohner jedes rechtliche Mittel ausschöpfen ....fair oder nicht. Gesetze und Papiere sind das eine ...Gerechtigkeit das andere. Anwälte jetzt verklagen zu wollen ist völlig verschwendete Energie und Geld. Es wird dir nichts bringen. Denke daran und es liegt viel Wahrheit darin; selbst vom Gericht bekommst du nur ein Urteil ...Gerechtigkeit ist Illusion. Grüßele Farnmausi

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#11
 Von 
Llares
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Es scheint also, als wäre mein Vorhaben wenig sinnvoll bzw. die Erfolgswahrscheinlichkeit äußerst gering. Schade.
Nochmal kurz zu euren Antworten.
@Spezi: Du gehst zwar darauf ein, was ich schreibe, scheinst es aber unvollständig zu lesen. Ich schreibe ja, das die Anträge OHNE Begründung/ Grundlage eingereicht werden. Zuschlag gefällt? --> Beschwerde ohne Begründung; Gutachter gefällt nicht? Ablehnung ohne Begründung;
JenAn: Ein Mitarbeiter der Anwältin hat uns angerufen und einen ganzen Haufen Unwahrheiten bezüglich Prozess, Verhalten Bank/Gericht usw. vom Stapel gelassen mit dem Zweck, dass wir das Haus nicht mehr wollen. Nur, wir kommen da ja nicht raus, ob wir nun wollen oder nicht. Wir sind natürlich anwaltlich vertreten. Die Ultima- Ratio "Suizidgefahr" haben die Hausbesetzer ja schon bei der letzten Räumung gezogen. Ich bin gespannt, was als nächstes kommt. Wahrscheinlich Suizidgefahr des Ehemanns. Werde nochmal schauen, was man da machen kann.
Farnmausi: Ich habe mich natürlich vorher erkundigt, bin aber davon ausgegangen, dass es nur die negativen Beispiele ins Netz schaffen und dass diese bei ca. 10-15% liegen. Dass wir gerade ein besonders renitentes Pärchen bekommen haben, ist Pech, aber auch hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis wir sie raus bekommen. Und das die Zwangsversteigerung/-räumung in Deutschland so schwierig ist, ist halt typisch deutsch. Wir müssen immer alles so kompliziert machen.

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#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
@Spezi: Du gehst zwar darauf ein, was ich schreibe, scheinst es aber unvollständig zu lesen. Ich schreibe ja, das die Anträge OHNE Begründung/ Grundlage eingereicht werden. Zuschlag gefällt? --> Beschwerde ohne Begründung; Gutachter gefällt nicht? Ablehnung ohne Begründung;


Ohne Begründung ist jetzt Deine Wertung.
Schon aus einem Antrag kann sich eine Begründung ergeben.
Ohne Begründung hieße z.B. wenn da nur steht: : Gegen den Beschluss vom XXX wird hiermit Beschwerde eingelegt. Und nichts weiteres.
Und
es liegt doch am Gericht ob einem Antrag entsprochen wird, einer Beschwerde abgeholfen wird ein Gutachter nicht berufen wird und wie schnell dies erfolgt.

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#13
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ein Mitarbeiter der Anwältin hat uns angerufen und einen ganzen Haufen Unwahrheiten bezüglich Prozess, Verhalten Bank/Gericht usw. vom Stapel gelassen mit dem Zweck, dass wir das Haus nicht mehr wollen.


Sicher, daß das nicht die Gegenseite war?

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#14
 Von 
Llares
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ohne Begründung ist jetzt Deine Wertung.
Schon aus einem Antrag kann sich eine Begründung ergeben.
Ohne Begründung hieße z.B. wenn da nur steht: : Gegen den Beschluss vom XXX wird hiermit Beschwerde eingelegt. Und nichts weiteres.
Und es liegt doch am Gericht ob einem Antrag entsprochen wird, einer Beschwerde abgeholfen wird ein Gutachter nicht berufen wird und wie schnell dies erfolgt.


Ich wiederhole mich: GENAU DAS HABEN SIE GEMACHT! Und das ist nicht MEINE Bewertung. Ich bekomme ja alle Anträge zugeschickt. Aber gut jetzt. Danke für deine Versuche, mir zu helfen.

Zitat (von JenAn):
Sicher, daß das nicht die Gegenseite war?

Wenn sich jemand vorstellt mit "Ich bin der Mitarbeiter von XX." und er im Gegesatz zur Gegenseite akzentfreies Deutsch spricht, bin ich mir ziemlich sicher.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn ich bei Dir anrufe und erkläre, ich sei Frau Merkel, dann glaubst Du es mir auch? Noch primitiver geht es ja wohl nicht. Wie kann man auf so einen Blödsinn reinfallen?

Abgesehen davon, ein Anwalt ist zwar ein Organ der Rechtspflege, aber eben auch Interessenvertreter. Und wenn seine Anweisung lautet, aus was für Gründen mit legalen Mitteln ein Ergebnis zu verzögern, dann wird er es tun. Alles andere wäre Parteiverrat.

Und, seit wann hat Zivilrecht etwas mit Gerechtigkeit zu tun? Da geht es primär um Rechtsfrieden. Es ist dem Staat letztlich einerlei, wer in Deinem Haus wohnt. Wirklich. Durch die gesetzlichen Regelungen will er letztlich nur erreichen, dass keine der betroffenen Seiten zur Selbstjustiz greift. Mehr nicht.

Wer ein bewohntes Haus ersteigert, der weiss um die Risiken.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Llares
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Jetzt muss ich einfach mal sagen: wenn man keine Ahnung hat, Fresse halten!

Warst du in irgendeiner Weise dabei und kannst das einschätzen? Nein! Echt unglaublich, wie man hier fast schon abgefeindet wird, weil man eine Frage stellt. Rechtsanwälte, dürre sich in ihrer Ehre verletzt fühlen?

Die einzige vernünftige Antwort, i.B. der nicht irgendeine Unterstellung oder ein Vorwurf mit schwang, kam von JenAn.
Wenn der Rest nichts neues beizutragen hat, kann der Thread geschlossen werden.

-- Editiert von Llares am 19.11.2015 18:40

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#17
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Wenn Du für die Dir nicht gefallenden Antworten beim Anwalt einige 100 Euro bezahlt hättest wärst Du überzeugter gewesen ?

Verblendete wieder in den Alltag zurück zu holen, ist für diese halt manchmal schmerzhaft.

Aber kostenlose Antworten sind ja unvernünftig und taugen nichts.

Signatur:

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#18
 Von 
Llares
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Wo bin ich verblendet? Ich habe bereits vor einigen Posts gesagt, dass ich verstehe, dass eine Klage nichts bringt und dass das Thema damit für mich erledigt ist. Aber hier haut ja weiter auf einen nicht- existenten Verblendeten ein. Scheint Spaß zu machen. Jetzt geh und nerv jemand anderen.

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#19
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Wo bin ich verblendet?


Dann lies mal Deine Argumente und auch Deine überzogenen Reaktionen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#20
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wenn sich jemand vorstellt mit "Ich bin der Mitarbeiter von XX."


Wörtlich? Nicht mit "Guten Tag, mein Name ist Meier von der Kanzlei Müller, ich rufe im Auftrag von Frau Müller an"?

Abgesehen davon dürfte eine Anwältin es kaum an irgendwelche "Mitarbeiter" delegieren, dich "einzuschüchtern". Da hat die Gegenseite vermutlich jemanden gefunden, der gut Deutsch kann.

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