Klage unzulässig?

20. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Astralein
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage unzulässig?

Hallo,

Ich grübele über folgender Aufgabe und weiß einfach keinen Rat:
"K hat B auf Zahlung vor dem zuständigen Gericht verklagt. Die Klage wird am 4. Januar zugestellt. Am 11. Januar tritt K die Forderung an D ab und ändert seinen Klageantrag dahingehen, dass er nicht mehr Zahlung an sich, sondern an D begeht. B hält die Klage für unzulässig. Zu Recht?"

Ich bitte um Hilfe!
Danke

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Astralein
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt also, dass diese Änderung ohne Weiteres zulässig wäre?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Astralein",

"Flo Ryan" hat die entsprechende Norm bereits richtigerweise angeführt. Danach hat eine Veräußerung oder Abtretung der Forderung iSv § 265 Abs. 1 ZPO keinen Einfluss auf den Rechtsstreit.

Auch bleibt der bisherige Rechtsinhaber weiterhin zur Prozessführung befugt. Er darf auch alle Prozesshandlungen vornehmen (BGH NJW-RR 1987, 307 ).

Es kann indes natürlich ein Parteiwechsel auf der Klägerseite erfolgen, allerdings muss dann der eintrittswillige Kläger eine dem § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügende Parteiänderungsschrift zustellen lassen oder in der mündlichen Verhandlung auftreten und dort seinen Antrag stellen.

0x Hilfreiche Antwort

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