Hallo,
Ich grübele über folgender Aufgabe und weiß einfach keinen Rat:
"K hat B auf Zahlung vor dem zuständigen Gericht verklagt. Die Klage wird am 4. Januar zugestellt. Am 11. Januar tritt K die Forderung an D ab und ändert seinen Klageantrag dahingehen, dass er nicht mehr Zahlung an sich, sondern an D begeht. B hält die Klage für unzulässig. Zu Recht?"
Ich bitte um Hilfe!
Danke
Klage unzulässig?
20. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juli 2018 | 14:05
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage unzulässig?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. Juli 2018 | 08:53
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Das heißt also, dass diese Änderung ohne Weiteres zulässig wäre?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verfahrensrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Juli 2018 | 10:17
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
Hallo "Astralein",
"Flo Ryan" hat die entsprechende Norm bereits richtigerweise angeführt. Danach hat eine Veräußerung oder Abtretung der Forderung iSv § 265 Abs. 1 ZPO
keinen Einfluss auf den Rechtsstreit.
Auch bleibt der bisherige Rechtsinhaber weiterhin zur Prozessführung befugt. Er darf auch alle Prozesshandlungen vornehmen (BGH NJW-RR 1987, 307
).
Es kann indes natürlich ein Parteiwechsel auf der Klägerseite erfolgen, allerdings muss dann der eintrittswillige Kläger eine dem § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
genügende Parteiänderungsschrift zustellen lassen oder in der mündlichen Verhandlung auftreten und dort seinen Antrag stellen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.763
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten