Hallo,
Ich grübele über folgender Aufgabe und weiß einfach keinen Rat:
"K hat B auf Zahlung vor dem zuständigen Gericht verklagt. Die Klage wird am 4. Januar zugestellt. Am 11. Januar tritt K die Forderung an D ab und ändert seinen Klageantrag dahingehen, dass er nicht mehr Zahlung an sich, sondern an D begeht. B hält die Klage für unzulässig. Zu Recht?"
Ich bitte um Hilfe!
Danke
Klage unzulässig?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Das heißt also, dass diese Änderung ohne Weiteres zulässig wäre?
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Hallo "Astralein",
"Flo Ryan" hat die entsprechende Norm bereits richtigerweise angeführt. Danach hat eine Veräußerung oder Abtretung der Forderung iSv § 265 Abs. 1 ZPO
keinen Einfluss auf den Rechtsstreit.
Auch bleibt der bisherige Rechtsinhaber weiterhin zur Prozessführung befugt. Er darf auch alle Prozesshandlungen vornehmen (BGH NJW-RR 1987, 307
).
Es kann indes natürlich ein Parteiwechsel auf der Klägerseite erfolgen, allerdings muss dann der eintrittswillige Kläger eine dem § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
genügende Parteiänderungsschrift zustellen lassen oder in der mündlichen Verhandlung auftreten und dort seinen Antrag stellen.
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