Klageabweisung wegen Gerichtsstand?

11. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)
Klageabweisung wegen Gerichtsstand?

Guten Tag zusammen,
ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, bin aber dauerhaft wohnhaft in der Schweiz und habe dort die Arbeits und Aufenthaltsbewilligung. Durch eine Klage über ein Deutsches Gericht würde mir Mehrkosten entstehen, da ich hier einen Anwalt beauftragen müsste, der sich auf deutsches Recht spezialisiert.

Kann ich eine Klage bei einem Deutschen gericht abweisen und auf eine Verhandlung in der Schweiz bestehen?

vielen Dank, dlW

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-- Editiert am 11.01.2010 11:35




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 35x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
Kann ich eine Klage bei einem Deutschen gericht abweisen und auf eine Verhandlung in der Schweiz bestehen?


Wenn nach deutschem Recht gegen dich ein Gerichtsstand in DE begründet wird, nein.

Du würdest vermutlich auch nicht wollen, daß eine Klage von dir gegen einen Deutschen abgewiesen wird mit der Begründung, der Deutsche lebe in Porada-Ninfu und du habest deswegen dort nach porada-ninfuanischem Recht gegen ihn zu klagen. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

ich vertrauf auf das porada-ninfuanischem Recht! :D

naja, da mache ich mir aber gedanken, wenn jedem dem langweilig ist mich in deutschland vor gereicht bringen will und ich z.b. in amerika wohnen würde. Dann würde ich es doch gerne haben, dass man mich am wohnort verklagt, wenn man mir etwas unterstellt.

danke für eure antworten, dann ist wohl nichts zu machen!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

quote:
da mache ich mir aber gedanken, wenn jedem dem langweilig ist mich in deutschland vor gereicht bringen will und ich z.b. in amerika wohnen würde.


Die Gefahr besteht wohl nicht. Denn wenn eine unberechtigte Klage eingereicht wird und du den Prozess gewinnst, dann muss der kläger ja alle deine auslagen (einschließlich Anwalts- und Reisekosten) ersetzen. Aus Langeweile wird daher keiner klagen.

Außerdem empfehle ich dringend, einen Anwalt am Sitz des Gerichts zu beauftragen und keinen Schweizer Anwalt. Korrespondenz kann ohne Probleme auch per post, telefon, Mail etc. laufen.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

PS.: Und wenn du einen Anwalt hast, wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht selbst vor Gericht erscheinen müssen...



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

danke für deinen Nachtrag.

Ich schäue den Zeitaufwand eigentlich noch mehr als die Kosten. Ich bin Freitag erstmal bei einem deutschen Anwalt. Vielleicht lässt sich der Richter auf ein schriftliches Verfahren ein. Im Prozessfall muss ich noch jemand vorort suchen.

vielen Dank

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
Dann würde ich es doch gerne haben, dass man mich am wohnort verklagt, wenn man mir etwas unterstellt.


Das kommt immer darauf an, wo nach deutschem Recht der Gerichtsstand ist. Für viele Fälle *ist* das dein Wohnort. Wenn der aber im Ausland ist, kann man dich trotzdem in DE verklagen, vgl. ZPO.

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