Klagerwiderung

11. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 582x hilfreich)
Klagerwiderung

Ein Gericht setzt eine Frist von 2 Wochen für das Einreichen einer Verteidigungsanzeige und dann eine weitere Frist für die Klagerwiderung. Die beklagte Partei zeigt ihre Verteidigungsabsicht bereits nach einer Woche an.
Hat sie danach noch 2 oder 3 Wochen Zeit für die Klagerwiderung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6996 Beiträge, 3913x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass das Gericht den üblichen Textbaustein verwendet hat. Etwa so:

"Wird Ihnen eine Frist von zwei Wochen für die Verteidigungsanzeige und eine Frist von weiteren zwei Wochen für die Klageerwiderung gegeben."

Wichtig ist insoweit das Wörtchen "weiteren". Die zwei Wochen für die Verteidigungsanzeige und die "weiteren" zwei Wochen für die Klagebegründung sind zusammenzurechnen, sodass man für die Klagebegründung insgesamt bei vier Wochen landet.

Im geschilderten Fall hat der Beklagte also noch drei Wochen Zeit.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9545 Beiträge, 2343x hilfreich)

Ich schließe mich an. 3 Wochen!

Außerdem kann man die Begründungsfrist ohne Probleme verlängern lassen. Selbst ohne Verlängerung könnte man bis zur Hauptverhandlung noch weiter vortragen.

Theoretisch KANN zwar das gericht verspäteten Vortrag zurückweisen, dies ist aber einigermaßen unwahrscheinlich, soweit noch keine Hauptverhandlung absehbar ist.

Wirklich wichtig ist nur die Frist zur Verteidigungsanzeige. Danach geht es etwas lockerer zu. Trotzdem sollte man auch später kurz um Fristverlängerung bitten, wenn die Zeit nicht reicht.

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"justice"

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