Klageschrift Streitgenossenschaft

28. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
spannmann
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Klageschrift Streitgenossenschaft

Guten Tag,
es handelt sich um eine Streitgenossenschaft im Sinne §§ 59 , 60 ZPO . Es wird eine Klage für Amtsgericht geschrieben. Das soll ein streitiges Verfahren sein, weil gegen dem Mahnbescheid hat die Antragsgegnerin Widerspruch erhoben. Es gibt 2 Kläger und eine Beklagte.

Fragen:
1. dürfen die Kläger den gesamten geforderten Betrag schreiben, oder müssen ihre Forderungen getrennt sein?
2. die Kläger wollen das Konto eines Klägers zur Überweisung angeben. Geht das?
3. kann sich der geforderte Betrag von dem vom Mahnbescheid unterscheiden?

Bitte Rechtsgrundlage angeben. Paragraphen, Urteile.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von spannmann am 28.12.2018 11:49

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

ad 1.

Das ist eine Technizität. Es wird ja jeder Kläger seinen Anspruch beweisen müssen. Klagt also A auf 100 EUR und B auf 150 EUR, dann nutzt es einem nichts, wenn man nur schreibt "... wird beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 250 EUR zu verurteilen..."

ad 2.

Klar. Oder auch das Konto vom Papst. Das spielt keine Rolle.

ad 3.

Klar.
Der Mahnbescheid ist nur eine Aufforderung, eine Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Ob und auf wieviel man danach klagt, hat damit nichts zu tun. Man kann damit ja auch handeln - nach dem Motto "ich könnte dich auf 2000 EUR verklagen, aber wenn du 1500 EUR aufgrund des Mahnbescheides zahlst, ist die Sache für mich erledigt".

Relevant wird es ggfs. bei Verjährung. Hat man einen Anspruch von 2000 EUR und fordert per Mahnbescheid 1500 EUR, dann können je nach Situation die 500 EUR verjährt sein (etwa wenn der Anspruch zum 31.12.2018 verjährt, man ihn mit dem Mahnbescheid nur für die 1500 EUR um 6 Monate verlängert und dann erst am 2.1.2019 klagt).

Rechtsgrundlagen muß ich dafür keine zitieren, das ist juristisches Einmaleins. (So ist etwa nicht geregelt, daß der Beklagte nur an ein bestimmtes Konto leisten *muß*.)

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#2
 Von 
spannmann
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll dann Bankverbindung angegeben werden? Wo in der Klage?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7230 Beiträge, 1520x hilfreich)

Dort, wo die Summen genannt werden die die einzelnen Kläger einfordern?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spannmann
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Die beide Kläger schreiben eine Klage und eine Begründung. Sie haben gleiche Forderungen. Mahnverfahrenskosten betragen, nehmen wir 40 Euro an.

ist das richtig so:

wir erheben die Klage und beantragen den Beklagten als Zahlungspflichtig zu verurteilen und an:
1. den Kläger zu 1. 100 Euro nebst Zinsen seit ... , sowie weitere 20 Euro für die außergerichtliche Rechtsverfolgung nebst Zinsen seit ... zu zahlen.
2. den Kläger zu 2. 100 Euro nebst Zinsen seit ... , sowie weitere 20 Euro für die außergerichtliche Rechtsverfolgung nebst Zinsen seit ... zu zahlen.

Bankverbindung: inh. Kläger zu 1., IBAN


ich habe noch einige Fragen.

Jeder Kläger hat eine Rechnung auf 70 euro ausgestellt. Dann haben sie ein gemeinsames MV eingeleitet (140 euro). Wie soll das verzinst werden, wenn in der Klage der andere Betrag steht?

Seit wann sind die MV Kosten zu verzinsen?

Es wurde noch X euro als Antrag auf streitiges Verfahren überwiesen. Kann das auch in die Klage rein? Und Zinsen?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

So wie oben geschrieben wäre die Klage unschlüssig.
Kein Richter könnte daüber entscheiden.

Ich würde außerdem nur einem Kläger die Klage überlassen. Dieser lässt sich die Forderung des anderen abtreten. Das wird dann in der Klagebegründung auch genau so als Forderungsgrundlage erwähnt.

Ansonsten musst Du berücksichtigen, dass ein Forum keine Rechtsberatung erbringen darf. Konkret: man darf Dich zwar auf Schwachstellen hinweisen, aber nicht die Arbeit für Dich machen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spannmann
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum unschlüssig? Begründung gibt es ja hier nicht.

Berry, danke Dir für Deine Antwort, aber Du hast auf meine Fragen gar nicht geantwortet.

Wer nicht antworten möchte, muss gar nicht schreiben.

Ob ich Rechtsberatung brauche, oder nicht entscheide ich selber.

Ich habe nie geschrieben, dass das eine echte Klage ist.

Was ich geschrieben habe weist darauf hin, dass ich etwas nicht verstehe und verstehen möchte. Dafür brauche ich keine Rechtsberatung. Forum reicht. Solange es Leute gibt, die Ihr Wissen hier teilen möchten.

Wenn man etwas nicht leicht erklären und begründen kann, bedeutet das, dass er das selber nicht versteht. Wenn man sich in seinem Wissen versichern möchte, kann versuchen auf meine Fragen zu antworten.

0x Hilfreiche Antwort

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