Klageverzicht vs. Klagerücknahme

14. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Xionic
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Klageverzicht vs. Klagerücknahme

Hallo!

Ich brauche mal einen Hinweis von einem Praktiker (oder jmd., der es weiß :D )

Gibt es irgendwelche Gründe, warum man in einem Verfahren einen Klageverzicht vorgenommen werden sollte?
Könnte man nicht IMMER eine Klagerücknahme machen, die doch zB. die Möglichkeit einer neuen Klage bieten würde?
(Das könnte man doch selbst dann machen, wenn zB. eine herauszugebende Sache untergegangen wäre und eine (erneute) Klage gar keinen Sinn mehr machen würde...)

Wo ist der Vorteil eines Klageverzichts???

EDIT: Hängt das einzig damit zusammen, dass es bei einer Klagerücknahme nach Beginn der mündlichen Verhandlung der Einwilligung des Beklagten bedarf und das zu weiteren Kosten führen kann (-> Feststellungsklage) - und bei einem Klageverzicht eben nicht (da sofortiger Abbruch, unabhängig von einer (unsinnigen) Einwilligung des Beklagten?

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-- Editiert Xionic am 14.01.2012 16:04




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)


Man kann ja hier keine Romane schreiben.

Du solltest bei deinen Überlegungen noch die beidseitige (§ 91a ZPO ) und die einseitge Erledigterklärung einbeziehen.

Dann musst du dich als Grundlage noch mit der Definition des Streitegegenstands und der materiellen Rechtskraft beschäftigen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xionic
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm...dazu habe ich schon einiges gelesen - aber für meine Frage bringt mich das nicht weiter...
Ist es also letztlich nur eine Kostenfrage???

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:
Hmm...dazu habe ich schon einiges gelesen - aber für meine Frage bringt mich das nicht weiter...





Auch mit der einseitigen Erledigterklärung beschäftigt?

Das ist nach h.M. eine Klageänderung.

quote:
Das könnte man doch selbst dann machen, wenn zB. eine herauszugebende Sache untergegangen wäre und eine (erneute) Klage gar keinen Sinn mehr machen würde...


Wenn du jetzt dein Bsp. nimmst, sollte alles klar sein.

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