Komisches Verfahren in Privater Atmosphäre

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)
Komisches Verfahren in Privater Atmosphäre

Hallo,
ich hatte jetzt letztlich Termin vor dem AG. Ganz simple Mietrechtssache, wenn man von der aktuellen Rechtslage ausgeht (z.B. Renovierungsklausel u.s.w).
Zuerst Güteverhandlung dann sofortiger Übergang ins normale.
Richterin sagt zu mir, sie wäre es leid, das ich ihr das Gefühl geben würde, sie dafür verantwortlich zu machen was für Dumme Verträge ich unterschreibe ( oder besser das ich so Dumm wäre diesen Vertrag zu unterschreiben).
Zuguterletzt Duzt der Klagevertreter die Richterin uns sagt:
Lass uns nach dem "Las Vegas Prinzip" entscheiden, was immer das sein mag.
Wo bin ich denn hier gelandet?
Ein weiterer Klagepunkt war der, das meine Freundin irgendwann mal zu mir gezogen ist. Diese wäre dem Mietvertrag mündlich beigetreten. Als Zeuge ist der Mann der Klägerin geladen, was der wohl gesagt hat....
Der Klagevertreter sagt sogar, das muss ja so sein, bei mir wäre ja nichts zu holen!
Woher kennt er meine finanziellen Verhältnisse?
Oder sind alle geschiedenen Väter gleich Bankrott?
Ich bin hier baff, was kann ich tun?

Gruß Gerd

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Der Rechtsanwalt kennt Ihre finanziellen Verhältnisse vielleicht dadurch, dass Sie schon mal die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Dies wird ja im Schuldnerverzeichnis bei Gericht vermerkt, so dass Auskünfte eingeholt werden könnten.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Richter und Anwalt hier u. U. "gemeinsame Sache" machen, würde ich Ihnen empfehlen, einen Antrag auf Befangenheit des Richters zu stellen.

<Richterin sagt zu mir, sie wäre es leid, das ich ihr das Gefühl geben würde, sie dafür verantwortlich zu machen was für Dumme Verträge ich unterschreibe ( oder besser das ich so Dumm wäre diesen Vertrag zu unterschreiben).>

Hm, vielleicht erweckten Sie bei ihr so einen Eindruck? Was haben Sie denn für Äußerungen getätigt? Von selbst wird sie doch bestimmt nicht darauf gekommen sein ;)

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#2
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,
ich habe die Richterin darauf angesprochen, das der BGH ein Urteil über die Renovierungsklausel gefasst hat.
Antwort der Richterin: Das gilt hier aber nicht.
Das zweite: Im Nietvertrag steht, bei Bedarf ist ein neuer Teppich zu verlegen. Ist ja gut, aber der Teppich ist wohl schwarz verlegt, schlecht verlegt und keine Rechnung da, nicht einmal von dem neuen der angeblich in die Wohnung reingekommen ist.
ich soll fiktiv 600€ zahlen.
Bin absolut sachlich und ganz bestimmt nicht unfreundlich gewesen.

Gruß
Gerd

Ist meine Freundin jetzt wegen meiner negativen SCHUFA Mieterin geworden?
Dann trenn ich mich wohl besser, sonst wird die auch noch arm!

-- Editiert von El Carbid am 12.01.2005 13:24:18

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