Kommt meine Vorgeschichte beim Verfahren zur Sprache?

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz481600-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kommt meine Vorgeschichte beim Verfahren zur Sprache?

Guten Tag,

Ich habe morgen eine Gerichtsverhandlung da ich als Zeuge aussagen muss da ein Kunde im Laden ein Gerät bestellt hat und er nachdem er die Nachricht bekommen hat es wäre da es nicht mehr wollte. Dabei sind mein Chef und dessen Anwalt ob der Angeklagte also der Käufer dabei ist weis ich nicht sollte aber oder?

Meine Frage kommt meine bisherige Vorstrafe auch zum Gespräch und werde ich gefragt ob ich schon vorbestraft bin?
Habe vor mindestens 2 Jahren wo ich noch keine 18 war einen Kartenbetrug von einer hohen Summe veranstaltet und wurde damals zu 90 Sozialstunden verdonnert die ich auch abgeleistet habe und der Fall war dann erledigt.

Hoffe mir kann jemand helfen und ja die damalige Vorstrafe war eine dumme Idee und war auch meine einzige und letzte.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von amz481600-25):
Meine Frage kommt meine bisherige Vorstrafe auch zum Gespräch und werde ich gefragt ob ich schon vorbestraft bin?


Niemand hier wird wissen können, was Gericht oder Anwalt für Fragen stellen werden.

Möglich wäre es aber, das der Anwalt der Gegenseite das heranzieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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