Guten Tag,
Ich habe morgen eine Gerichtsverhandlung da ich als Zeuge aussagen muss da ein Kunde im Laden ein Gerät bestellt hat und er nachdem er die Nachricht bekommen hat es wäre da es nicht mehr wollte. Dabei sind mein Chef und dessen Anwalt ob der Angeklagte also der Käufer dabei ist weis ich nicht sollte aber oder?
Meine Frage kommt meine bisherige Vorstrafe auch zum Gespräch und werde ich gefragt ob ich schon vorbestraft bin?
Habe vor mindestens 2 Jahren wo ich noch keine 18 war einen Kartenbetrug von einer hohen Summe veranstaltet und wurde damals zu 90 Sozialstunden verdonnert die ich auch abgeleistet habe und der Fall war dann erledigt.
Hoffe mir kann jemand helfen und ja die damalige Vorstrafe war eine dumme Idee und war auch meine einzige und letzte.
Kommt meine Vorgeschichte beim Verfahren zur Sprache?
7. Januar 2018
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Frage vom 7. Januar 2018 | 16:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kommt meine Vorgeschichte beim Verfahren zur Sprache?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2018 | 17:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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