Vor einer Woche war ein vom Gericht bestellter Sachverständiger in unserem Haus, um die Ursache von Feuchtigkeitsschäden festzustellen. Anwesend waren dabei auch der Vermieter, der Mieter, die Rechstanwälte und die Sachverständigen.
Nun möchte der Mieter dem Sachverständigen noch mitteilen, dass auch in einem anderen Zimmer die gleichen Problem bestehen und dort die gleiche Untertapete aufgeklebt wurde.
Darf der Mieter, als Kläger, das dem Sachverständigen per E-Mail mitteilen? Es heißt ja immer, dass weder Kläger, noch Beklagte, Kontakt mit dem Sachverständigen aufnehmen darf.
Kontakt mit gerichtlich bestelltem Sachverständigen aufnehmen?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Es ist zumindest unklug soetwas an seinem Prozessbevollmächtigten vorbei zu machen.
Wie lautete denn die Frage in dem Beweisbeschluss des Gerichts worüber das Sachverständigengutachten erstattet werden soll ? Sicher doch nicht nur auf ein bestimmtes Zimmer ? Sind mehrere Sachverständige bestellt ?
Wenn ein Anwalt einschaltet ist, sollte dieser entscheiden was und wie es den SV mitgeteilt wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Frage lautete, was ist die Ursache für die Feuchtigkeitsschäden und Schimmel in Zimmer A und B. Der Gutachter hat festgestellt, dass in beiden Zimmern eine besondere Art an Innendämmung aufgetragen wurde. In Zimmer A löst sich sich dazu, neben dem Schimmel.
In Zimmer C aber, das wollte ich dem SV mitteilen, ist ebenfalls die gleiche Art Innendämmung aufgebracht und auch hier löst sie sich - aber ohne Schimmel.
Das Lösen der Innendämmung liegt möglicherweise an einer ungeeigneten Art der Inennedämmung.
Letztlich wollte cih dem SV mitteilen, dass auch in einem dritten Zimmer diese Probleme vorhanden sind.
Zitat:Es heißt ja immer, dass weder Kläger, noch Beklagte, Kontakt mit dem Sachverständigen aufnehmen darf.
Naja, "darf"...
Ein direktes Verbot wäre mir neu. Aber als Organ der Rechtspflege wird ein Anwalt den Sachverständigen immer über das Gericht anschreiben, sodaß auch Gericht und Gegenseite von der Kommunikation Kenntnis erhalten.
Als nicht anwaltlich vertretene Partei "darf" man das sicherlich auch so, allerdings "darf" der Sachverständige das dann auch gepflegt ignorieren, weil er vom Gericht beauftragt ist und nicht von den Parteien. Und guten Eindruck macht es auch nicht...
ZitatIn Zimmer C aber, das wollte ich dem SV mitteilen, ist ebenfalls die gleiche Art Innendämmung aufgebracht und auch hier löst sie sich - aber ohne Schimmel. :
Das Lösen der Innendämmung liegt möglicherweise an einer ungeeigneten Art der Inennedämmung.
Auch schon mal darüber nachgedacht, dass man auch der Gegenseite damit in die Karten spielen könnte nach dem Motto: "Wenn es in mehreren Zimmern eine sich lösende Innendämmung gibt, aber nur in zwei Zimmern Schimmel auftritt, dann muss die Schimmelbildung wohl doch an etwas anderem liegen."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten