Hallo ihr Spezialisten,
habe folgendes Problem.
Vom AG erging in meiner Abwesenheit ein Versäuminsurteil gegen mich!
Ich konnte erfolgreich Nachweisen das mich weder Ladung noch Urteil erreicht haben, erst mit der Vollstreckung habe ich von der Sache erfahren.
Mein Antrag auf Wiedereinsetz in den Vorigen Zustand wurde wurde Zugestimmt und es erging ein neuer Gütetermin.
Im Termin habe ich dann die Forderung Schweren Herzens Anerkannt und habe somit ein Anerkenntnisurteil erhalten.
Jetzt Schickt mir der Gläubiger eine Doppelt so hohe Forderung in der beide Verfahren mir Belastet werden.
Ich denke das ist nicht richtig so, denn das Versäuminsurteil wurde doch durch die EInsetzung in den Vorherigen Zustand aufgehoben sonst währe ein erneuter Gütetermin nicht möglich gewesen.
Ist es Richtig das ich nun trotzdem für beide Verhandlungen bezahlen muss?
LG Dave
Koste nach wiederaufnahme?
13. Februar 2009
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Frage vom 13. Februar 2009 | 14:40
Von
Status: Schüler (169 Beiträge, 34x hilfreich)
Koste nach wiederaufnahme?
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#1
Antwort vom 14. Februar 2009 | 01:03
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. Februar 2009 | 16:57
Von
Status: Schüler (169 Beiträge, 34x hilfreich)
Na du bist mir einer...
dann hast du also 600 oken zu verschenken?
Ich leider nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Februar 2009 | 14:23
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Wurde das VU denn ausdrücklich aufgehoben in dem Anerkenntnisurteil? Das hätte auf jeden Fall gemacht werden müssen.
Und jetzt?
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