Hallo zusammen,
kann mir jemand folgende Frage beantworten?
Person A beauftragt einen Rechtsanwalt, Person B zur Zahlung eines Betrages zu bewegen, welchen Person B verweigert.
Person A reicht Klage ein, wobei es zur Güteverhandlung kommt. In diesem Termin signalisiert das Gericht, das die Forderung der Person A berechtigt erscheinen und räumt den Parteien eine mehrwöchige Bedenkzeit ein. Gleichzeitig rät das Gericht der Person B, der Zahlung nachzukommen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Wenn Person B diesen Vorschlag annimmt, muss sie dann auch die Fahrkosten erstatten, die der Rechtsanwalt zu dieser Güteverhandlung auf sich genommen hat?
Besten Dank schon mal.
Viele Grüße
Kosten Gegenseite
28. Mai 2012
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Frage vom 28. Mai 2012 | 13:39
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 62x hilfreich)
Kosten Gegenseite
#1
Antwort vom 29. Mai 2012 | 09:25
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 637x hilfreich)
Warum sollte B dies nicht müssen? Jedenfalls wenn der Anwalt aus dem Wohnort des A kommt, sind auch dessen Fahrtkosten zu erstatten, so er am Termin teilgenommen hat. Ebenso wie die Terminsgebühr.
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