Kosten bei Erhebung einer Klage

24. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)
Kosten bei Erhebung einer Klage

Hallo,

Angenommen Person x kommt nicht mehr alleine mit Behörden/Ämtern klar und ihr/sein Fall ist mittlerweile zu komplex geworden um über Internetforen Hilfe zu erhalten ... (ist nicht abwertend gemeint, aber irgendwann ist ein punkt erreicht, an dem man einen Anwalt braucht)

Es geht um Sozialrecht unter anderem Bafög. Wo kann Person x sich hinwenden ?
Ein Anwalt kann sich Person x DEFINITIV nicht leisten. Ich habe mal gehört, bei Amtsgerichten erhält man ein Schein zur kostenlosen Rechtsberatung ... Was wisst ihr darüber ??

Wie ist das Prozedere bei einer Klage ?? Dauer ??

Angenommen Person x kann die 4 Wochen Frist zu einer Klage nicht einhalten, da sie momentan auch noch einige andere Probleme bewältigen muss... Ist dann Klage unmöglich ? oder kann bei plausiblen Gründen noch nach über 4 Wochen geklagt werden ?


p.s.
Sorry, vielleicht wurden ähnliche Fragen im Forum schon mal gestellt... Habe momentan einiges um die Ohren und leider einfach nicht die zeit mich selber durchs hiesige Forum zu lesen. Ich bitte um Verständniß :)
Danke für Antworten auf diesen Beitrag

-----------------
""

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es scheint ja bereits ein Bescheid der Behörde in der Welt zu sein, gegen den man innerhalb der Rechtsmittelfrist das entsprechende Rechtsmittel einlegen muss. Da in der Rechtsbehelfsbelehrung drin steht, welches das zulässige Rechtsmittel ist, und hier von Klage die Rede ist, gehe ich davon aus, dass nunmehr tatsächlich eine Klage ansteht.

Für das gerichtliche Verfahren gibt es keinen Beratungshilfeschein sondern Prozesskostenhilfe. Sprich am Besten gleich zum Anwalt.

Grundsätzlich ist ein Rechtsmittel unzulässig, wenn es nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingelegt wird. Es gibt zwar auch die Wiedereinsetzung in den Vorigen Stand, aber ein einfaches "ich hatte soviel um die Ohren" reicht da nicht. Klassisch sind dies Fälle, in denen die betreffende Person abwesend war bei Zugang des Bescheides und erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von dem Bescheid durch Rückkehr Kenntnis erlangt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)

Erst einmal danke für die schnelle Antwort... !! Super.. !!
Ja, es geht um eine Klage.
Bisher :
Bescheid, Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Klage anstehend...

Zur Info/Verständniß :
Besteht die Möglichkeit des Beratungshilfeschein im Zeitraum bevor man Widerspruch einlegt ??

Ist jetzt zwar nicht mehr relevant, aber vllt. nützt dieses Wissen in Zukunft

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Hi,

natürlich besteht diese Möglichkeit. Nur sollte man das dann so schnell abwickeln, daß man noch fristgerecht Widerspruch einlegen kann.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen