Kosten bei postalischer Zustellung per Gerichtsvollzieher

14. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
luckies213
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten bei postalischer Zustellung per Gerichtsvollzieher

Hallo,
ich bin mir gerade unsicher ob ich das Gerichtsvollzieherkostengesetz richtig interpretiere und möchte daher hier um Rat bitten. Eventuell kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen; Ich möchte einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, ein einseitiges Dokument per Postzustellauftrag an die Gegenpartei zu übermitteln (keine persönliche Zustellung). Das GvKostG sieht für die "sonstige Zustellung" eine Gebühr iHv 3€ vor, weitere drei Euro fallen für Auslagen (Porto) an. Die Beglaubigung bzw Kopie einer Seite wird mit 0,5€ berechnet.
- Wie viele Exemplare des Originalschriftstücks müssen dem GV grundsätzlich bzw. beglaubigt vorliegen?
Danke für eure Hilfe vorab und liebe Grüße,
luckies213

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Glucke
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo luckies213!

Besser spät als nie, aber zu meiner Entschuldigung kann ich anführen, dass ich auch erst seit kurzem hier lese.

Orginal-Schriftstücke gibt es in der Regel nur einmal - Der Gerichtsvollzieher erhebt die Zustellungsgebühr und die Beglaubigungsgebühr für die zuzustellenden Schrifttücke, sofern welche erstellt werden müssen. Dazu kommt die Postzustellung an sich. Das Originalschriftstück verbleibt bei ihm und wird später mit dem Zustellungsnachweis urkundlich verbunden. Man kann Kosten sparen, wenn man selbst Kopien in benötigter Menge herstellt und beifügt. Sollten bereits beglaubigte Kopien vorhanden sein, ist das noch besser. Das ist aber nicht immer möglich.

Hoffentlich hilft es noch jemanden.

Gruß,
Glucke

Signatur:

Hätten wir eine klare Sicht der Dinge, so würden wir Ursachen für das Glück schaffen, das wir uns wü

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Mir auf jeden Fall. :) Danke.

1x Hilfreiche Antwort

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