Hallo Zusammen,
gegen einen Vollstreckungsbescheid wurde Einspruch eingelegt, da die Zahlung bereits geleistet wurde.
Leider wurde die Zahlung 2 Tage zu spät überwiesen, so das dass Verfahren für erledigt erklärt wird wenn der Kläger damit einverstanden ist.
Ihm sollen die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.
Hat vielleicht wer eine Idee wie hoch die sein könnten, wird ja wohl nach Tabelle oder ähnliches abgerechnet werden. Der Streitwert betrug 720€.
Leider ist telefonisch niemand im zuständigen Gericht zu erreichen.
Achja, bei einer Annerkennung zur Tragung der Kosten des Verfahrens, gibt es noch eine Ermäßigung, wobei die Summe nicht aufgeführt ist.
Habe ich die letzten Jahre was verpasst oder ist sowas gängige Praxis?...
Danke
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Kosten des Rechtsstreites
11. April 2011
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Frage vom 11. April 2011 | 15:41
Von
Status: Beginner (120 Beiträge, 27x hilfreich)
Kosten des Rechtsstreites
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