Kosten f. Verteidiger bei Berufung

10. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)
Kosten f. Verteidiger bei Berufung

Liebe Freunde des Forums,

auch wenn die Konstellation meines Verfahrens in erster Instanz auf der Grundlage eines Lügenkomplottes des Verfahrensgegners zu einer Verurteilung geführt hat, werde ich natürlich nicht aufgeben und um die Wahrheit kämpfen. Dazu habe ich zwischenzweitlich auch bereits einige Dinge für die Vorlage bei Gericht hinzugewinnen können. Dennoch weiß man nicht, wie sich die Sache entwickelt. Es ist ohnhin schon ein Trauma, dass ich nie für möglich gehalten hätte.
Ich habe im Zusammenhang mit der ersten Verhandlung meinen Job aufgegeben und mich sozial zunächst verschlechtert. Nun wird mir für die zweite Instanz seitens des Gerichts ein Pflichtverteidiger gestellt, da ich lt. StPO nun einen Verteidiger haben muss. In der Begründung heißt es dazu, da die Gegenseite einen Nebenklageverteter zur Seite hat. Auch wenn ich kein Geld mehr für die Beauftragung eines eigenen Anwaltes habe, so habe ich dem Staat nicht auf der Tasche gelegen und bin stolz, den Schubs in die Selbständigkeit überhaupt so kurzfristig und ungeplant gemeistert zu haben.
Sollte es wiederum zur Verurteilung kommen, wer trägt dann die Kosten meines Pflichtverteidigers? Gelten dann auch Grenzen für Höchstsätze des RA der Gegenseite, welche ja zweifellos mir in Rechnung gestellt würden. Es gibt zwar derzeit nichts bei mir zu holen, aber für die Zukunft wäre es schon gut, ein Szenario parat zu haben. Fraglich wäre dann allerdings immer noch, ob ich überhaupt die Kraft hätte, für den Gesetzesbruch eines anderen, der bisher erfolgreich Polizei und Justiz belog, zu zahlen.
Sollte die Frage hier nicht richtig zugeordnet sein, bitte ich um Korrekturhinweis, ansonsten bedanke ich mich bereits für Ihre Antworten.

Viele Grüsse

ThiloDD




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)

Hi,

die Kosten des Pflichtverteidigers hätten Sie im Verurteilungsfall zu tragen, zusammen mit den übrigen Prozeßkosten einschließlich der Kosten der Nebenklage.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

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