Kosten nach Güteverhandlung

17. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
PeterWe.
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)
Kosten nach Güteverhandlung

Hallo zusammen,

angenommen man wird von einem Kläger auf 500 Euro verklagt.

Man selber als Beklagter bestreitet die Forderung, der Kläger möchte die Forderung über das Gericht einfordern, man als Beklagter erhält dann den Mahnbecheid vom Gericht über diese Forderung (Gericht hat nur den theoretisch möglichen Anspruch geprüft) und widerspricht diesem dann aber inerhalb der 2 Wochen.

Dann erhält man ja eine Ladung zum Güteverhandlungstermin (nach vorab erfolgter schriftlicher eigener Sicht der Dinge ans Gericht).

Angenommen man erkennt dann in der Güteverhandlung die Forderung im Rahmen eines Vergleiches an. Mit welchen Kosten hat man dann noch zu rechnen? Werden dann nur die 500 Euro Forderung erhoben oder auch die Mahnkosten? Wie sieht es außerdem mit Anwaltskosten des Gegners aus?

Wie gesagt: man wurde nicht schuldig gesprochen sondern würde des Friedens Willen den Betrag als Gütevereinbarung zahlen.

Vielen Dank vorab.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Mit welchen Kosten hat man dann noch zu rechnen?


Gerichtskosten und (eigene plus) gegnerische Anwaltskosten zu 100% (Anerkenntnisurteil).

quote:
man wurde nicht schuldig gesprochen


Das wird man in einem Zivil(!)prozeß sowieso nie.
Aber dein Szenario (Anerkenntnis erst im Termin) ist identisch zu "zu 100% verloren".

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7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Gerichtskosten und (eigene plus) gegnerische Anwaltskosten zu 100% (Anerkenntnisurteil).


Nach der Schilderung liegt hier wohl kein Anerkenntnisurteil vor. Die Anerkenntnis soll im Rahmen eines Vergleichs erfolgt sein.

Normalerweise ist aber ein Vergleich dadurch geprägt, dass beide Seiten etwas nachgeben. Ein Nachgeben von Seiten des Klägers wäre schon darin zu sehen, wenn er auf die Erstattung der Kosten verzichtet. Wenn das alles nicht gegeben ist, dann kann man zweifeln, ob überhaupt ein Vergleich geschlossen wurde, sondern die Forderung ohne wenn und aber anerkannt wurde.

Wenn man von einem Vergleich wirklich ausgehen kann und die Parteien können sich nicht bzgl. der Kosten einigen, entscheidet das Gericht anhand der aktuellen Sachlage. Wie die ausfällt, kann hier niemand vorhersagen. Wenn das Gericht die Geldforderung nach aktueller Sachlage als berechtigt ansieht, wird der Beklagte die Kosten voll tragen müssen. U.U. gibt es aber auch eine Kostenteilung oder der Kläger trägt die Kosten. Wie gesagt, nichts genaues weiß man nicht.


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