Wer kann mir weiterhelfen.
Hatte mit meinem Vermieter 1995 eine Verhalndlung.
daraus erging ein Kostenfestsetzungsbeschluss.
Nun bekomme ich heute von einem fremden Anwalt(vertritt den Vermieter) einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung.
Hauptforderung 240,39€
Zinsen ab 17.8.95 (4%) 81,23€
bisherige Rechtsverfolgungskosten 94,41€
nun die Fragen:
Kostenfestsetzungsbeschluss(Hauptforderung) verjährt nach 30 Jahren. STIMMT DAS ??
ich habe bisher noch nie eine Zahlungsaufforderung erhalten
auch keine Kontonummer wohin das zu überweisen währe etc.
für was sind dann die Rechtsverfolgungskosten (meine Wohnanschrift war dem Vermieter bekannt) ??????
Normalerweise müssten die Zinsen verjährt sein oder ????
erbitte Hilfe (Dringend)
Danke im Vorraus
J.(wisi95)
Kostenfestsetzung HILFE
5. Februar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 5. Februar 2004 | 21:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzung HILFE
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#1
Antwort vom 9. Februar 2004 | 10:39
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
Zinsen sind nicht verjährt. Der Titel verjährt Ende am 31.12.2026.
Die Rechtsverfolgungskosten sind sehr hoch. Darauf würde ich erstmal nichts zahlen, ohne weitere Nachweise.
Bei Zahlungen immer angeben, dass auf die Hauptforderung gezahlt wird.
Und jetzt?
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