Hallo,
in einem Rechtsstreit erging Anerkenntnisurteil, ich als Kläger
bekam somit Recht, die Kosten des Verfahrens sind vom Beklagten
zu tragen.
Mein Anwalt hat nun seine Kosten per KFA geltend gemacht, kann ich als
Kläger auch meine Kosten im Zusammenhang mit den 2 Gerichtsterminen
noch dazu geltend machen (Fahrtkosten, Parkgebühren)?
Oder sind in diesem Zusammenhang nur die Kosten meines Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig?
Zu den Terminen wurde persönliches erscheinen des Klägers angeordnet.
Vielen Dank für die Hilfe,
grüße
newbie
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Kostenfestsetzungsantrag Anwalt und Kläger
5. August 2010
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Frage vom 5. August 2010 | 16:22
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 5x hilfreich)
Kostenfestsetzungsantrag Anwalt und Kläger
#1
Antwort vom 6. August 2010 | 20:48
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 147x hilfreich)
Ja, auch die notwendigen Ausalgen der Partei sind erstattungsfäig und können mit festgesetzt weren. Hätte eigentlich Anwalt für sorgen müssen...
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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"
#2
Antwort vom 7. August 2010 | 10:58
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 5x hilfreich)
Danke für die Antwort, habe ich mir schon gedacht, er hat nur seine angegeben. Ich werde das nun selber in die Hand nehmen und selbst einen stellen.
Denke Fahrtkosten, Zeitversäumnis und Kopieanfertigungen sind
gem. JVEG keine Problem.
Danke
grüße
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