Hallo,
was ist, wenn man einen Prozess durch 2 Instanzen gewinnt, juhu, echt mal Glück gehabt.
Nun stellte die Anwältin oder der Anwalt Kostenfestsetzungsanträge und gibt bekannt,, dass die Kosten der Parteien nicht erstattungsfähig sind.
Ist das so korrekt? Immerhin hat man doch Verdienstausfall und Reisekosten, und das ohne eigenes Verschulden. Ist ja blöd, da kann man 30 mal im Jahr verklagt werden und hat somit seinen Erholungsurlaub verspielt.
liebe Grüße
Ralf
Kostenfestsetzungsantrag - Kosten der Parteien nicht erstattungsfähig?
14. Juni 2005
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Frage vom 14. Juni 2005 | 17:07
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 9x hilfreich)
Kostenfestsetzungsantrag - Kosten der Parteien nicht erstattungsfähig?
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#1
Antwort vom 14. Juni 2005 | 17:36
Von
Status: Schüler (274 Beiträge, 66x hilfreich)
Was genau wollten Sie von dem Kläger erstattet haben ?
#2
Antwort vom 14. Juni 2005 | 23:06
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 9x hilfreich)
na ich dachte den einen Tag Verdienstausfall und die Fahrtkosten, was ja immerhin ca. 200 km Fahrstrecke waren.
Und jetzt?
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