Liebe Wissenden!
Habe hier ihm Forum gesucht, aber leider nichts passendes gefunden. Vielleicht könnt ihr mir helfen?
ich habe vor dem hiesigen AG auf Herausgabe eines Gestandes ersatzweise Zahlung des Wertes (in Euro) geklagt. Nun liegt mir ein Versäumnisurteil vor. Da ich gerne die verauslagten Gerichtskosten und eine 'Aufwandspauschale' in Höhe von € 20,00 für Telefonate, Porto und Zeitaufwand (innerhalb von 18 Monaten mehrfach zum Schuldner gefahren) vom Schuldner erstattet bekommen möchte, muss ich dies ja mit einem Kostenfestsetzungsantrag machen. Keine Ahnung, wie ich das bewerkstelligen soll und wie ich die € 20 begründen soll. Kann mir jemand helfen? Wäre total nett von euch!
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Kostenfestsetzungsantrag
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?



Hat denn hier wirklich keiner eine Idee, wie ich das bewerkstelligen kann?
Schönen Dank für Tipps!
@Admin
dieser Beitrag kann gelöscht werden. Danke!
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Falls Sie trotzdem nochmal nachschauen: nachweisbare Fahrtkosten(im web-Routenplaner km-Entfernung nachsehen), Post-/ Telekommunikationsentgelt , z. B.:
Kostenfestsetzungsantrag
in Sachen...
Az:
wird beantragt nachstehende Kosten gegen den Beklagten festzusetzen, ggf. hier nicht ausgewiesene Gerichtskosten hinzuzusetzen und ab Antragstellung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für verzinslich zu erklären:
Fahrtkosten: x km
Post-/Telekommunikations-
pauschale(bin nicht sicher, ob die bei Privatpersonen einzeln nachgewiesen werden müssen, einfach beantragen)
etc.
Mehrwerstst. 19%***:
Betrag:
Unterzeichner ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt
(wenn Sie es nicht sind, sonst keine Mehrwertst. angeben)
Gruß, L.
@Lisann
Herzlichen Dank, leider etwas zu spät. Habe den Kostenfestsetzungsantrag bereits gestern zum Gericht gebracht und habe das so ähnlich formuliert. Ich hoffe, das Gericht sieht mir nach, dass ich Laie bin und ich es nicht so exakt formuliert habe, wie Sie es getan haben.
Trotzalledem herzlichen Dank!
Mfg
Astrid
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Wenn der Rechtspfleger was nicht plausibel findet, wird er Ihnen eine Verfügung zukommen lassen.
Gruß, L.
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