Hallo,
ich hoffe, ich habe das richtige Unterthema erwischt.
Meine Frage bezieht sich auf seinen Kostenfestsetzungsantrag, der mir vom Amtsgericht zugestellt wurde.
Bevor ich der Erledigungserklärungs mit Kostenübernahme zugestimmt habe, hatte ich mit der Justizangestellten gesprochen, die für meinen Fall zuständig ist. Diese sagte mir, dass sich die Gerichtsgebühren auf ein Drittel des Betrages aus dem Mahnbescheid (104,16€ ) belaufen würden, also ca. 35 €. Nun kam heute der Kostenfestsetzungsantrag, in dem die Gegenseite 175,20€ fordert. Zudem beantragt sie, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5% über dem Basiszinssatz festzusetzen. Bedeutet das, dass zu den 175,20 € noch Betrag x dazukommt und dies dann der Endbetrag ist, der von mir zu zahlen ist? Es ist noch kein Kostenfestsetzungsbeschluss, aber ich bin ein wenig irritiert, weil ich von der Justizangestellten einen so geringen Wert mitgeteilt bekommen habe und der Betrag jetzt so hoch sein soll.
Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich und jemand kann mir helfen.
LG Zazu123
-- Editiert von Zazu123 am 06.02.2020 18:49
Kostenfestsetzungsantrag bekommen
6. Februar 2020
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Frage vom 6. Februar 2020 | 18:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzungsantrag bekommen
#1
Antwort vom 6. Februar 2020 | 19:31
Von
Status: Senior-Partner (6782 Beiträge, 2369x hilfreich)
Zitat:Zudem beantragt sie, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen
Was sinddies dennfür "weiter gezahlten Gerichtskosten" ?
Das Gericht wird bei dem Kostenfestsetzungsbeschluss nur die tatächlich angefallenen Gerichtskosten berücksichtigen und darüberhinaus geleistet Vorauszahlung zurückerstatten/unberücksichtigt lassen.
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