Hallo,
ich hoffe, ich habe das richtige Unterthema erwischt.
Meine Frage bezieht sich auf seinen Kostenfestsetzungsantrag, der mir vom Amtsgericht zugestellt wurde.
Bevor ich der Erledigungserklärungs mit Kostenübernahme zugestimmt habe, hatte ich mit der Justizangestellten gesprochen, die für meinen Fall zuständig ist. Diese sagte mir, dass sich die Gerichtsgebühren auf ein Drittel des Betrages aus dem Mahnbescheid (104,16€ ) belaufen würden, also ca. 35 €. Nun kam heute der Kostenfestsetzungsantrag, in dem die Gegenseite 175,20€ fordert. Zudem beantragt sie, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5% über dem Basiszinssatz festzusetzen. Bedeutet das, dass zu den 175,20 € noch Betrag x dazukommt und dies dann der Endbetrag ist, der von mir zu zahlen ist? Es ist noch kein Kostenfestsetzungsbeschluss, aber ich bin ein wenig irritiert, weil ich von der Justizangestellten einen so geringen Wert mitgeteilt bekommen habe und der Betrag jetzt so hoch sein soll.
Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich und jemand kann mir helfen.
LG Zazu123
-- Editiert von Zazu123 am 06.02.2020 18:49
Kostenfestsetzungsantrag bekommen
6. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 6. Februar 2020 | 18:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzungsantrag bekommen
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Februar 2020 | 19:31
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Zitat:Zudem beantragt sie, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen
Was sinddies dennfür "weiter gezahlten Gerichtskosten" ?
Das Gericht wird bei dem Kostenfestsetzungsbeschluss nur die tatächlich angefallenen Gerichtskosten berücksichtigen und darüberhinaus geleistet Vorauszahlung zurückerstatten/unberücksichtigt lassen.
Und jetzt?
Schon
266.920
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten