Nach einem erfolgten Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, wurde bei dem zuständigen Amtsgericht Klage den Beklagten eingereicht.
Nachdem sein Rechtsanwalt -wie üblich- alles bestritten hatte, hatte die beklagte Partei wenige Tage vor dem Gerichtstermin die Forderung anerkannt, wodurch ein Anerkenntnisurteil erging.
Bei Erstellung des Kostenfestsetzungsantrages teilte mir das Amtsgericht mit, dass ich Schreibauslagen (bis 50 Seiten mit je 0,25 EUR abrechnen kann, als auch Portokosten, die logischerweise für einen mehrfachen Schriftwechsel erfolgt waren.
Nachdem die beklagte Partei nach meinem Kostenfestsetzungsantrag Zweifel daran äußerte, erging vom Amtsgericht nun der Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem die Schreibauslagen und Portokosten abgelehnt wurden.
In einem anderen Verfahren vor dem gleichen Amtsgericht und einem anderen Richter, wurden die Schreibauslagen und Portokosten jedoch anerkannt.
Kann mir jemand sagen, was nun richtig ist und was ich tun kann?
Herzlichen Dank schon mal und
viele Grüße
Kostenfestsetzungsantrag/ -beschluss
1. September 2012
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Frage vom 1. September 2012 | 10:50
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 17x hilfreich)
Kostenfestsetzungsantrag/ -beschluss
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#1
Antwort vom 3. September 2012 | 12:36
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 85x hilfreich)
Vor Gericht und auf hoher See......Kannst gegen den KOstenfestsetzungbeschluss die sofortige Beschwerde einlegen und beantragen, dass die entsprechenden "Kosten" noch hinzugerechnet werden.
Solltest aber nicht all zu lange warten
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