Kostenfestsetzungsbeschluss, vollstreckbare Ausfertigung - wie geht es weiter?

9. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Roland-S
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Student
(2689 Beiträge, 1215x hilfreich)
Kostenfestsetzungsbeschluss, vollstreckbare Ausfertigung - wie geht es weiter?

Wie in verschiedenen Beträgen und Fragen bereits angesprochen, schlägt sich der Schwager mit (s)einem Hausverwalter herum. In einem Verfahren wegen Einsicht in die Unterlagen der GdWE hat er nun einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt und hält diesen als vollstreckbare Ausfertigung in Händen.

Nun stellt sich die Frage, wie geht es weiter.
Kann er bei ausbleibendem Zahlungseingang (in welcher Frist?) direkt den GV mit der Beitreibung beauftragen?
Oder muss er erst eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung an den Schuldner schicken?

Das Dokument trägt noch den Hinweis, dass der Beschluss der Beklagtenpartei von Amts wegen vor jetzt genau 2 Wochen zugestellt wurde. Leider ist ihm nicht bekannt, ob hier bereits eine Frist, ein Termin zur Zahlung genannt wurde – und, ob die Bankverbindung der Klägers/Gläubigers enthalten ist.

Ich kann ihm da auch nicht helfen und hoffe auf euch....

VG
Roland

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Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
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(6786 Beiträge, 2370x hilfreich)

Enthält der Kostenfestsetzungsbeschkuß eine Vollstreckungsklausel ?
Stempelauftruck "dem ... zur Zwecke derZwangsvollstreckung erteilt" ?

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2689 Beiträge, 1215x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Enthält der Kostenfestsetzungsbeschkuß eine Vollstreckungsklausel ?
Stempelauftruck "dem ... zur Zwecke derZwangsvollstreckung erteilt" ?
Der Kostenfestsetzungsbeschluss trägt ganz oben den Aufdruck Vollstreckbare Ausfertigung.

Auf der letzten Seite steht zu lesen:
Vorstehende, mit der Urschrift übereinstimmende
Ausfertigung wird d. Klagepartei zum Zwecke der
Zwangsvollstreckung erteilt.
Vorstehender Beschluss ist d. Beklagtenpartei
am xx.xx.2024 von Amts wegen zugestellt worden
.

Den Kläger (Gläubiger) beschäftigt nun die Frage, ob er direkt mit diesem Beschluss den GV beauftragen kann - und wenn JA, wie lange hat der Schuldner Zeit zur Zahlung.
Oder muss der Gläubiger erst eine Zahllungsaufforderung mit Fristsetzung an den Schuldner schicken. Letzteres würde erneut eine besondere Zustellung erfordern, da der Schuldner nie Post bekommt die er nicht bekommen will.

VG
Roland

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6786 Beiträge, 2370x hilfreich)

Ich denke wenn der Gegner die festsetzten Kosten nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung des Beshclusses (der Tag derZustellung ist ja angegeben) zahlt, kann die Vollstreckung betrieben werden.

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2734 Beiträge, 447x hilfreich)

Man sollte aber sicherstellen, dass der Schuldner auch weiss, wohin er zu zahlen hat. Nicht dass es dann später heisst "ja hätt ich ja mal gewusst, dann hätte man sich den GV und vor allem seine Kosten sparen können Schadensminderungspflicht ätsch ätsch"

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2689 Beiträge, 1215x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich denke wenn der Gegner die festsetzten Kosten nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung des Beshclusses (der Tag derZustellung ist ja angegeben) zahlt, kann die Vollstreckung betrieben werden.
Tatsächlich hat der Schwager nun die Gerichtsvollzieherei mit der Vollstreckung beauftragt. Bisher kam da nichts zurück. Falls gewünscht werde ich weiter berichten.

VG
Roland

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#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2689 Beiträge, 1215x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Man sollte aber sicherstellen, dass der Schuldner auch weiss, wohin er zu zahlen hat. Nicht dass es dann später heisst "ja hätt ich ja mal gewusst, dann hätte man sich den GV und vor allem seine Kosten sparen können Schadensminderungspflicht ätsch ätsch"
Guter Gedanke. Im vorliegenden Fall hat der Schuldner eine Bankverbindung, da der Schwager ja Miteigentümer der GdWE ist.
Und selbst wenn nicht, könnte der Schuldner sich ja kundig machen wohin er zu zahlen hat. Sein aktiver Beitrag zur Schuldbegleichung und Schadensminderung. :smile:

VG
Roland

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