Hallo,
ich habe gerade ein ziviles Verfahren gegen meinen ehemaligen Vermieter gewonnen.
Nun erhielt ich von meinem Anwalt bzw. dem zuständigen Gericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss in Höhe von ca. 440 Euro, die mein Vermieter zu zahlen hat.
Wie komme ich nun zu einer Rückzahlung der Selbstbeteiligung meiner Rechtschutzversicherung (150,00 €?
Soweit ich das verstanden habe, sind in dem Kostenfestsetzungsbeschluss nur die Gebühren und die Gerichtskosten veranschlagt.
Vielen Dank für die Info.
Gruß
Jana Distler
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Kostenfestsetzungsbeschluss / Selbstbeteiligung
10. September 2013
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Frage vom 10. September 2013 | 16:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzungsbeschluss / Selbstbeteiligung
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#1
Antwort vom 11. September 2013 | 12:31
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Die von Ihnen angesprochenen Gebühren ist die Rechtsanwaltsvergütung. Der RA hat ja mit der RSV genau diese Gebühren abgerechnet. Wenn also nun der Vermieter auf den KFB zahlt, dann wird der eine Teil des Geldes an die RSV weitergeleitet, nämlich soweit von dort gezahlt wurde, und den Restbetrag erhalten Sie, was dem Betrag der Selbstbeteiligung entsprechen dürfte.
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