Kostenfestsetzungsverfahren Ausgleich

19. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzungsverfahren Ausgleich

Hallo

Es wurde ein Vergleich geschlossen womit alle Parteien einverstanden waren, dieser wurde auch bezahlt.

Nun wurde das Kostenfestsetzungsverfahren eingeleitet wo alle entstandenen Kosten wie Anwalt usw anhand der Quote errechnet werden .
Es sind 3 Parteien die nun ihre Rechnungen einreichen müssen, die Verliererpartei hat bis heute aber keine Rechnung eingereicht und das ist nun 6 Monate her !
Das Gericht wurde schon 2 mal dran erinnert durch unseren Anwalt.

Wie sollte man hier Vorgehen?

Mfg

-- Editiert von Moderator topic am 19.04.2022 17:15

-- Thema wurde verschoben am 19.04.2022 17:15

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Es wurde ein Vergleich geschlossen
Bei einem Vergleich gibt es keine ...

Zitat (von Karlheinz12):
Verliererpartei


Sondern alle Parteien haben sich auf etwas geeinigt, incl. der Kostenverteilung auf die Parteien.

Wird das Gericht nicht eine Frist setzen, bis zu der alle geltend zu machenden Kosten eingereicht sein müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Wie sollte man hier Vorgehen?
Das Gericht wird hier vorgehen.
Irgendwann wirst du von deinem Anwalt erfahren, wie es weiter geht in dieser unendlichen Geschichte.

https://www.123recht.de/Forum-__f593193.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

2 Parteien haben ja vor 6 Monaten ihre Kostenrechnungen eingereicht, nur eben die 3 Partei die 90 % von allen Kosten zu tragen hat , hat bis heute nichts eingereicht.

Das ist ja pure Absicht um nicht bezahlen zu müssen...... sollte man hier mahnen oder was ist notwendig um voran zu kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

:forum:

Da ist ja 0,0 Zusammen hang mit "Baurecht"



Zitat (von Karlheinz12):
Das ist ja pure Absicht um nicht bezahlen zu müssen...

Das dürfte ziemlich dumm sein, das führt je nach Inhalt des Vergleichs zum "Boumerang-Effekt" ...



Zitat (von Karlheinz12):
sollte man hier mahnen oder was ist notwendig um voran zu kommen?

Da uns der Inhalt des Vergleichs unbekannt ist, kann man da nicht sinnvoll drüber diskutieren. Da würde ich mal den Anwalt fragen, wie der weitere Weg aussieht.

Der Gedanke mit dem mahnen ist jedoch relativ absurd ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Wird das Gericht nicht eine Frist setzen, bis zu der alle geltend zu machenden Kosten eingereicht sein müssen?
Was ist mit § 106 ZPO?

In dieser Sache muss es noch etwas geben das jenes Gericht davon abhält, der 3. Partei die Frist zu setzen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Wird das Gericht nicht eine Frist setzen, bis zu der alle geltend zu machenden Kosten eingereicht sein müssen?
Was ist mit § 106 ZPO?

In dieser Sache muss es noch etwas geben das jenes Gericht davon abhält, der 3. Partei die Frist zu setzen.

0x Hilfreiche Antwort

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