Eine Ex-Mieterin klagte auf Herausgabe der Kaution. Im Prozess haben wir uns darauf geeinigt, dass gegen Zahlung eines Teilbetrags das Verfahren eingestellt wird. Die Kosten sollen gegeneinander aufgehoben werden.
Die Mieterin hat zuvor jedoch ein Mahnverfahren eingeleitet. Was geschieht mit den Kosten des Mahnverfahrens? Werden auch diese geteilt?
Streitwert ist ca. 500€. Der gegnerische Anwalt beantragt, "die gezahlten Gerichtskosten über 180 € gemäß § 106 ZPO auzugleichen".
Ich kenne mich mit der Kostenverteilung nicht aus. Ich gehe zunächst davon aus, dass ich 90 € zahlen soll. Aber das dann incl. Mangebühr?
Kostentverteilung bei Einiggung
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Unklarer Sachverhalt.
Das wäre dann Verfahren 1.Zitat:Eine Ex-Mieterin klagte auf Herausgabe der Kaution. Im Prozess haben wir uns darauf geeinigt, dass gegen Zahlung eines Teilbetrags das Verfahren eingestellt wird. Die Kosten sollen gegeneinander aufgehoben werden.
Zitat:Die Mieterin hat zuvor jedoch ein Mahnverfahren eingeleitet.
Das wäre dann Verfahren 2 oder was zuvermuten ist, war Verfahren 1 nur die Fortsetzung des Mahnverfahrens (Verfahren ")
Die Herausgabe der Klaution war doch die Rückzahlung des Geldes also der gleiche Sachverhalt wie das Mahnverfahren oder nicht ?
Zitat:Die Kosten sollen gegeneinander aufgehoben werden.
Wieso sollen ? Ist das nicht schon geregelt und war der Inhalt des Vergleichs ?
-- Editiert von Spezi-2 am 12.09.2020 19:11
Dieses Gerichtsverfahren mit dem Gütetermin wurde dadurch eingeleitet, dass ich zunächst einen Mahnbescheid erhielt, dem ich widersprach. Dann wurde die Sache an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Ich verstehe halt nicht, wie der Anwalt auf 180 € kommt, bei 500 € Streitwert.
Ist das die Gebühr für das Mahnverfahren + das andere Gericht?
Es handelt sich um den selben Betrag.
Muss ich etwas unternehmen, trickst mich der Anwalt aus?
-- Editiert von Peter Stetter am 12.09.2020 23:12
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Kosten gegeneinander aufgehoben bedeutet, jeder trägt seine Anwaltskostten selbst, die Gerichtskosten jeder zur Hälfte.
Die Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren wird auf die Gebühr für das streitige Verfahren angerechnet. Bei einem Streitwert von 500 € betragenn die Gerichtsgebühren 105 €.
Es können aber auch noch Kosten für Zeugen usw. hinzukommen.
Es kann daher durchaus sein, dass der Kläger 180 € Vorschuss geleistet hat.
M.E. brauchst du erstmal gar nichts machen.
Das Gericht wird die tatsächlich enstandenen Gerichtskosten berechnen und die Hälfte davon gegen dich festsetzen. Wurde zuviel Vorschuss gezahlt, erstattet das Gericht dem Kläger das zurück und nur der Rest wird gegen dich festgesetzt.
Ok, danke für die Antwort. Zeugen wurden nicht geladen. Mal schauen, was dabei heraus kommt.
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