Guten Tag und bitte einschuldigt die aufdringliche Frage da es Eilt.
Aufgrund eines Fehlers und undeutlicher Schreibweise wurde der 5.7. mit dem 6.7 auf dem Umschlag vom Gericht verwechselt.
Es geht um ein Mahnverfahren vorm Amtsgericht.
Person A hat am 5 oder 6 Post bekommen ich deute es als 5.7.
In der Verfügung wird
Gütetermin und Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und der Hauptsache bestimmt auf den xxx
Worum es eigentlich geht
Dem Beklagten wird aufgegeben, innerhalb von zwei Wochen zur Anspruchsbegründung Stellung zu nehmen.
Bei Versäumnis dieser Frist kann etwaiges verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben.
Denn das Gericht darf verspätetes Vorbringen nur berücksichtigen, wenn dieses nach seiner freien Überzeugung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert oder die Verspätung genügend entschuldigt wird. Andernfalls muss das Gericht verspätetes Vorbringen unberücksichtigt lassen.
Es besteht deshalb bei nicht fristgereicht eingehender Stellungnahme die Gefahr, allein deshalb den Prozess zu verlieren.
Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.
(§ 499 Abs. 1 ZPO
).
Mehr Paragraphen Belehrung gab es nicht.
1 Frage reicht es wenn heute noch eine Verteidigungsbereitschaft angezeigt wird oder muss die komplette Widerlegung mit geschickt werden (Fax oder Einwurf Gericht)
2 Widerlegung ist eigentlich außer in extremster sparausführung heute kaum möglich. (Person A ist erst gegen Abend verfügbar)
Über die gründe warum es so gekommen ist möchte ich nicht diskutieren da ich nicht alle Einzelheiten kenne.
Aber es ist eine Verkettung unglücklicher Umstände aufgrund des falschen Datums da beim 6.07 noch bis Montag zeit wäre wie eigentlich geplant.
3 Was kann man jetzt noch machen?
Fehlende Rechtsbehelfs Belehrung da keine Paragraphen aussehr 499 angegeben?
Vielen dank nochmal an alle.
-- Editiert von Hartrockner am 19.07.2019 14:42
Kurzfristig dringende Frage Frist (heute) und Fristverlängerung Beklagter Anspruchsbegründung
19. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juli 2019 | 13:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzfristig dringende Frage Frist (heute) und Fristverlängerung Beklagter Anspruchsbegründung
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Juli 2019 | 19:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keiner etwas zu sagen?
#2
Antwort vom 19. Juli 2019 | 19:51
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Zitat3 Was kann man jetzt noch machen? :
Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Die Gerichte, die ich kenne, sind da sehr pingelig, weil 14 Tage eigentlich reichen sollten.
Alle Gerichte haben einen Nachtbriefkasten in den man bis 24 Uhr die Stellungnahme einwerfen kann. Vielfach wird auch fristwahrend ein Telefax akzeptiert.
Person A - um die es scheinbar geht - sollte also den Hintern hochbekommen. Alles andere ist Pokern mit schlechtem Blatt.
Du Schreibst um 13:25 Uhr und erinnerst bereits um 19:10 Uhr. Hier schreiben User in ihrer Freizeit.
Berry
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verfahrensrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 22. Juli 2019 | 10:44
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Person A hat am 5 oder 6 Post bekommen
Und kommt erst am 19. auf die Idee, mal mit der Bearbeitung anzufangen? Super geplant!
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten