Kurzfristig dringende Frage Frist (heute) und Fristverlängerung Beklagter Anspruchsbegründung

19. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hartrockner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzfristig dringende Frage Frist (heute) und Fristverlängerung Beklagter Anspruchsbegründung

Guten Tag und bitte einschuldigt die aufdringliche Frage da es Eilt.

Aufgrund eines Fehlers und undeutlicher Schreibweise wurde der 5.7. mit dem 6.7 auf dem Umschlag vom Gericht verwechselt.
Es geht um ein Mahnverfahren vorm Amtsgericht.
Person A hat am 5 oder 6 Post bekommen ich deute es als 5.7.

In der Verfügung wird
Gütetermin und Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und der Hauptsache bestimmt auf den xxx

Worum es eigentlich geht


Dem Beklagten wird aufgegeben, innerhalb von zwei Wochen zur Anspruchsbegründung Stellung zu nehmen.

Bei Versäumnis dieser Frist kann etwaiges verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben.
Denn das Gericht darf verspätetes Vorbringen nur berücksichtigen, wenn dieses nach seiner freien Überzeugung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert oder die Verspätung genügend entschuldigt wird. Andernfalls muss das Gericht verspätetes Vorbringen unberücksichtigt lassen.
Es besteht deshalb bei nicht fristgereicht eingehender Stellungnahme die Gefahr, allein deshalb den Prozess zu verlieren.

Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.
(§ 499 Abs. 1 ZPO ).

Mehr Paragraphen Belehrung gab es nicht.

1 Frage reicht es wenn heute noch eine Verteidigungsbereitschaft angezeigt wird oder muss die komplette Widerlegung mit geschickt werden (Fax oder Einwurf Gericht)

2 Widerlegung ist eigentlich außer in extremster sparausführung heute kaum möglich. (Person A ist erst gegen Abend verfügbar)
Über die gründe warum es so gekommen ist möchte ich nicht diskutieren da ich nicht alle Einzelheiten kenne.
Aber es ist eine Verkettung unglücklicher Umstände aufgrund des falschen Datums da beim 6.07 noch bis Montag zeit wäre wie eigentlich geplant.

3 Was kann man jetzt noch machen?
Fehlende Rechtsbehelfs Belehrung da keine Paragraphen aussehr 499 angegeben?

Vielen dank nochmal an alle.

-- Editiert von Hartrockner am 19.07.2019 14:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hartrockner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Keiner etwas zu sagen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Hartrockner):
3 Was kann man jetzt noch machen?


Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Die Gerichte, die ich kenne, sind da sehr pingelig, weil 14 Tage eigentlich reichen sollten.
Alle Gerichte haben einen Nachtbriefkasten in den man bis 24 Uhr die Stellungnahme einwerfen kann. Vielfach wird auch fristwahrend ein Telefax akzeptiert.

Person A - um die es scheinbar geht - sollte also den Hintern hochbekommen. Alles andere ist Pokern mit schlechtem Blatt.

Du Schreibst um 13:25 Uhr und erinnerst bereits um 19:10 Uhr. Hier schreiben User in ihrer Freizeit.

Berry

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Person A hat am 5 oder 6 Post bekommen


Und kommt erst am 19. auf die Idee, mal mit der Bearbeitung anzufangen? Super geplant!

1x Hilfreiche Antwort

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