Ladung Amtsgericht

19. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Trixie144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung Amtsgericht

Hallo,

es geht um einen von A (mit-) verschuldeten Verkehrsunfall, indem der andere Beteiligte die Haftpflichtversicherung von A (und A) verklagt hat, da er nur 50 % des Schadens erstattet bekommen hat. A wurde geladen. Dann wurde der Termin verschoben (vorgezogen). Nun soll er wieder verlegt werden (Antrag vom Rechtsanwalt von A). Was passiert, wenn der Termin nun in den Urlaub von A (wäre nach den ersten beiden Terminen gewesen und auch erst nach Bekanntgabe des zweiten Termins gebucht , mit fast 3 Wochen Luft zum zweiten Termin) gelegt wird?

Wird einem Antrag auf Terminverlegung eines Beklagten in so einem Fall statt gegeben?

Eine weitere Frage: Wie wäre es, wenn eine Ladung während des Urlaubs zugestellt wird und daher (man ist zum Termin immer noch in Urlaub) der Termin nicht wahrgenommen werden kann?

Vielen Dank im voraus für jede Information.

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17 Antworten
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#1
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Trixie,

normalerweise wird ein Gerichtstermin auch dann (wieder) verlegt, wenn einer der Beteiligten im Urlaub ist. Dies sollte man allerdings so schnell wie möglich schriftlich anzeigen und dabei auch die gesamte Urlaubsdauer (von...bis...) angeben; so kann das Gericht bei der nächsten Terminierung den Urlaub bereits mit berücksichtigen.

Gruß

Julia

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#2
 Von 
Trixie144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Julia,
vielen Dank für die Antwort.

Wie ist deiner Meinung nach die Rechtslage im zweiten Sachverhalt (A erhält eine Ladung während des Urlaubs; Termin liegt ebenfalls innerhalb des Urlaubes)?

Gruß
Trix

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1484x hilfreich)

Grundsätzlich muss man dafür sorgen, dass die Post in der Urlaubszeit gesichtet wird. Ausnahmen gelten nur in der Haupturlaubszeit im Sommer. Man muss also nachweisen können, dass man jemanden mit der regelmäßigen Sichtung der Post beauftragt hat.

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#4
 Von 
Trixie144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
was heißt Sichtung? Muss man dem Nachbarn (wenn man z.B. viele Kilometer von der Familie / Freunden weg wohnt) erlauben die Post zu öffnen? Wo bleibt da das Postgeheimnis? Und was dann? Man ist ja nicht da und z.B. in Brasilien... auch nicht erreichbar? Muss der Nachbar dann auch noch den Schriftverkehr übernehmen? Da findet man ja bei der heutigen Mentalität keinen mehr. Das würde mich nun wirklich interessieren.
Gruß an alle

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1484x hilfreich)

Postsendungen von Behörden sind als solche erkennbar. Ladungen erfolgen mit ZU oder mit einfachem Brief. Man kann doch "dem Nachbarn" erlauben, derartige Sendungen zu öffnen, sonst wird man kaum erfahren, dass eine Ladung erfolgt ist, oder? Die gilt nämlich ab Zustellung als bewirkt. Es bietet sich an, dass dann jemand die Behörde/das Gericht informiert. Mit dem Postgeheimnis hat das nichts zu tun, weil man denjenigen ja davon entbindet. Wer damit ein Problem hat darf entweder nicht wegfahren oder man nimmt das Risiko auf sich.
Und wenn man nicht erreichbar ist und niemanden findet, der das für einen erledigt, ist die Regelung ganz einfach: Das Problem hat IMMER derjenige, der erreichbar sein müsste, es aber nicht ist.
Wie gesagt, eine Ladung gilt mit Zugang als bewirkt. Fristen werden ebenso in Gang gesetzt. Auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme kommt es nicht an.

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#6
 Von 
Trixie144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn man von Gesetzes wegen verpflichtet ist, fremden Leuten zu erlauben die private Post (alles oder auch teilweise z. B. die von Gerichten o.ä.) zu öffnen, damit man selbst keine juristischen Nachteile hat, so ist da meines Erachtens schon eine Einschränkung der Privatsphäre(Postgeheimnis war da mehr umgangssprachlich gemeint, sorry).

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1484x hilfreich)

Man ist ja nicht gesetzlich verpflichtet. Man muss nur dafür Sorge tragen, dass man erreichbar ist. Das heißt, man muss ja nicht. Nur kann dies halt Konsequenzen haben. Üblicherweise gibt es ja auch keine Probleme. Wer aber außerhalb der Ferienzeit länger verreist sollte sich im eigenen Interesse darum kümmern. Dass das ggf. die Privatsphäre einschränkt stimmt, aber man kann ja deren Grenzen selbst bestimmen. Es muss doch den Gerichten möglich sein, Leute zu laden und mit deren Erscheinen auch rechnen zu können. Sollen sich landauf und -ab die Strafgerichte, die teilweise dutzende Zeugen geladen haben, wartenderweise hinsetzen und abwarten, ob es jemandes Privatsphäre erlaubt, vor Gericht zu erscheinen? Es muss möglich sein, das durchzusetzen und einen Zeitpunkt des Ladungszugangs festzusetzen. Sonst könnten wir dichtmachen, weil dann nur noch die Leute zum Gericht kämen, die sich etwas davon versprechen. Die anderen hätten tausend Ausreden, die alle zu schlucken wären.

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#8
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo wastl,

hier handelt es sich allerdings, wenn ich Trixie richtig verstanden habe, um ein zivilrechtliches Verfahren, kein strafrechtliches. Und hierbei sind die Richter/Gerichte in der Regel nachsichtiger. Allerdings kann schon erwartet werden, dass man, zumindest wenn man bereits an einem Verfahren beteiligt ist - als Kläger, Beklagter oder Zeuge - dafür sorgt, dass man gerichtliche Post auch erhält.

Gruß
Julia Yael

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1484x hilfreich)

Stimmt. Und man kann auch vorher mitteilen, wann der Urlaub ansteht.

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#10
 Von 
Trixie144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die Fragestellung betrifft mich nicht sondern hat sich mir aus den mehreren Verschiebungen mit kurzfristigen Ladungen gestellt. Die Frage die sich mir stellte war eigentlich auch, warum Gerichte überhaupt so knapp laden (in meinem Fall genau 14 Tage vor dem Termin). 3 Wochen Urlaub sind heute durchaus normal. Und da es sich lediglich um einen Verkehrsunfall ohne Personenschaden handelt, habe ich vor der ersten Ladung NIE damit gerechnet, dass es eine Verhandlung geben wird und schon garnicht, dass ich selbst aussagen muss.

Wäre die erste Ladung nicht vor meinem Urlaub gekommen, wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass ich wegen dieser Angelegenheit Vorkehrungen treffen muss (z.B. kann ich ja auch dem Rechtsanwalt Bescheid sagen bzw. werde ich die Post nun an gute Freunde weiterleiten lassen).

Das Gerichte nicht "dumm rumsitzen und auf Zeugen warten können" ist schon klar aber warum werden die Ladungen so kurzfristig zugestellt? Auch Verschiebungen könnten bestimmt oft vermieden werden, wenn eine Planung möglich ist.



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#11
 Von 
Trixie144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Und noch eine Frage: Einige sagten man müsse auch während des Urlaubs erreichbar sein. Das ist selbst heute nicht immer möglich. Wie verhält sich das dann?

In der Regel wird dann wohl der Rechtsanwalt versuchen den Termin zu verschieben (und dem wird wohl auch statt gegeben).

Gibt es auch Fälle wo dies nicht der Fall ist? Und trifft den Zeugen dann eine Schuld?

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#12
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 60x hilfreich)

hallo,
die Regelung, dass man immer dafür Sorge zu tragen hat, dass man seine Post unverzüglich zur Kentniss nehmen kann - selbst dann wenn man im Urlaub ist - ist in der Tat für den Betroffenen unbefriedigend. Aber diese Regelung existiert nun mal. Die Frage ist, was Justiz und Bürger voneinander erwarten dürfen. Ich finde die Regelung auch nicht unbedingt glücklich (wer sorgt schon immer für einen "Postüberwacher" währen des Urlaubs ?). Allerdings sehe ich keine Alternative zu dieser Vorgehensweise. Die Justiz würde kollabieren, weil Reihenweise Gerichtstermine platzen würden. Denn ohne diese Regelung wurde nicht das Gericht den weiteren Verfahrensablauf in der Hand haben, sondern die Beteiligten, die sich bei "unpässlichen" Terminen immer darauf berufen könnten, sie seien im Urlaub gewesen. Jede Partei eines Rechtsstreits könnte so den Prozeß bis zum Stankt-Nimmerleins-Tag verschleppen. Wer meint, den Prozeß zu verlieren schreit dann einfach "ich war im Urlaub", beim nächsten mal "ich war schon wieder im Urlaub" usw.
Die Strategie "Urlaub statt Verurteilung" wäre zu verführerisch für viele. Da dürfte die gegenwärtige Regelung - mit all ihren Defiziten - meiner Meinung nach vorzugswürdiger sein.

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#13
 Von 
Trixie144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, man würde aber diese ganzen Vorkehrungen reduzieren können, wenn die Gerichte Ladungen nur mit mind. 5 Wochen Vorankündigung verschicken täten.

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#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1484x hilfreich)

Das geht aber nicht immer. Im Strafprozess stelt sich die Notwendigkeit einer Vernehmung manchmal sehr kurzfristig heraus.
Außerdem besteht bei zu langfristiger Ladung erfahrungsgemäß die Gefahr, dass die Leute das wieder vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1484x hilfreich)

Das geht aber nicht immer. Im Strafprozess stelt sich die Notwendigkeit einer Vernehmung manchmal sehr kurzfristig heraus.
Außerdem besteht bei zu langfristiger Ladung erfahrungsgemäß die Gefahr, dass die Leute das wieder vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Trixie144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Von Strafprozessen hab ich zum Glück keine Ahnung. Aber bei einem Zivilprozeß, der endlich nach 2 Jahren mal angegangen wird, würden die 4-5 Wochen auch nicht weh tun.

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#17
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Trixie,

solche kurzfristigen Ladungen ergeben sich des öfteren aus Terminsverlegungen bzw. Absage eines Termins. Es entsteht eine "Lücke" im Terminskalender des Richters, die er natürlich füllen möchte/muss.

Ein Termin, der so kurzfristig angesetzt wird, könnte sonst vielleicht erst in einigen Monaten stattfinden, da die Gerichte generell stark überlastet sind und oftmals Probleme haben, überhaupt zeitnah terminieren zu können.

Man könnte es also auch als so eine Art "Service" betrachten... :)

Gruß
Julia

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