Mahnbescheid / "Schuldner" im Urlaub

11. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mabuse123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid / "Schuldner" im Urlaub

Hallo zusammen,

bin neu hier und hätte auch direkt mal eine Frage.

Ich werde mich für voraussichtlich 3 Monate beruflich bedingt im afrikanischen Ausland befinden. Kurzfristig erwarte ich einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Die Forderung ist insgesamt nicht berechtigt.

Da ich dem Mahnbescheid ja fristgerecht widersprechen muss, habe ich mir folgende Lösung gedacht:

Ich lasse wärend der Zeit meiner Abwesenheit die gesamte Post an einen Scanservice nachsenden. Meines Wissens werden behördliche Zustellungen nicht vom Nachsendeauftrag der Post erfasst.

Der Nachsendeauftrag wird dann wohl von der Post zum Gericht zurück gesendet mit Bekanntgabe der Anschrift des Scanservice.

Das Gericht schickt den Mahnbescheid erneut an den Scanservice. Dort wird dieser eigescannt und mir per E-Mail zugestellt.

Dem Mahnbescheid liegt ja ein Widerspruchformular bei. Muss dies im Original verwendet werden oder kann man das auch als ausgedruckte Version verwenden?

Alternativ würde ich gerne per Brief widersprechen. Da ich der afrikanischen Post nicht wirklich traue, würde ich diesen Brief ebenfalls über einen externen Dienstleister versenden (als PDF verschicken und dieser druckt diesen aus und versendet ihn per Einschreiben). Dadurch wäre allerdings nicht meine originale Unterschrift auf dem Widerspruch sondern nur eine eingescannte und ausgedruckte.

Würde ich damit eventuelle Formforschriften verletzen oder wäre dies so ok?

Gruß
Mabuse123

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

I.d.R. wird eine Weiterleitung im Inland vorgenommen.

Eine Ersatzzustellung könnte jedoch ausgeschlossen sein.

Es ist zwingend die Original-Unterschrift erforderlich.

Sie könnten aber bereits im Vorwege einen Widerspruch verfassen und unterschreiben, so dass nur noch das Az. + Datum etc. vervollständigt werden müsste.

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#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich werde mich für voraussichtlich 3 Monate beruflich bedingt im afrikanischen Ausland befinden.


Einfachste Loesung:
- Beim Einwohnermeldeamt abmelden
- Briefkastennamen entfernen

quote:
Das Gericht schickt den Mahnbescheid erneut an den Scanservice. Dort wird dieser eigescannt und mir per E-Mail zugestellt.


An Mahnbescheid kann an keinen Scanservice zugestellt werden.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wieso erteilen Sie nicht einfach jemandem eine Vollmacht? Das Gericht kann nicht per Mail eine Zustellung bewirken.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mabuse123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen.

Wahrscheinlich wird es das Beste sein, wenn ich meinen Briefkasten regelmäßig leeren lasse und jemandem eine Vollmacht erteile.

Alternativ melde ich mich aus Deutschland ab.

Wird mir dann durch die Abmeldung der Mahnbescheid ins Ausland nachgesendet?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Wird mir dann durch die Abmeldung der Mahnbescheid ins Ausland nachgesendet?


Nein! Das Mahngericht hat keinen unmittelbaren Zugriff auf die Meldedaten.
Ein Mahnbescheid kann trotzdem zugestellt werden, wenn der Briefkasten weiterhin vorhanden ist.

Eine Abmeldung hilft nur, spaeter einen Antrag auf Wiederherstellung in der vorherigen Stand zu erreichen.

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#6
 Von 
Mabuse123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Dann macht "Abtauchen" voraussichtlich Sinn.

Wegen eines MB von einer Inkasoklitsche hätte ich das aber gerne nicht machen müssen...

Also weg mit dem Briefkasten; ein Schrotthändler hat mir 5,00 EUR dafür angeboten.

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