Mahnbescheid - Nachlassverbindlichkeiten?

15. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)
Mahnbescheid - Nachlassverbindlichkeiten?

Hoffe auf ein paar gute Antworten oder Erfahrungen.Die Frage ist etwas schwierig in eine Kategorie einzuordnen.
Also ein Stromunternehmen will von mir eine Forderung per Mahnbescheid eintreiben.
Die Forderung habe aber nicht ich verursacht sondern eine Erbengemeinschaft genauer gesagt um den Nachlass der Gemeinschaft(Mehrfamilienhaus) vor Schäden zu bewahren.
Das Stromunternehmen wendet sich aber an mich weil ich denselben Namen habe wie die Erblasserin (Verstorbene)und auch noch im selben Haus gewohnt hatte.
Das Haus für das der Strom verwendet wurde ist inzwischen verkauft, der Verkaufserlös unter den Miterben zu unterschiedlichen Teilen aufgeteilt. Die Miterben weigern sich zu zahlen.
Ich bin jetzt etwas in Sorge wegen der auf mich evtl. zukommenden Kosten wegen dem Mahnbescheid. Deswegen möchte ich erst einmal zahlen und dann einen Widerspruch gegen den MB einlegen. Was passiert in so einem Fall??????????
Der Strom ist ja tatsächlich angefallen, nur habe ich ihn nicht verursacht sondern dieser war zur Werterhaltung des Hauses notwendig(wurde mit Strom geheizt aufgrund von Feuchte, Schimmel und Frostschäden, teilweise nicht bewohnt.
Auch noch wichtig ist: die Kundennummer auf dem Mahnbescheid unter dem die Forderung entstanden ist, ist nicht meine sondern die der Verstorbenen, die Stromfirma behauptet aber es wäre meine. Sie haben im selben Haus gewohnt und den selben Namen, also müssen sie auch zahlen, ist die Meinung der Firma.
Ich habe aber meine Rechnungen unter meiner Kundennummer alle beglichen und zum Beweis aufbewahrt.
Ach ja und ich war ebenfalls Teil der Erbengemeinschaft.
Normalerweise bin ich doch nicht nach Aufteilung des Nachlasses allein zur Zahlung von solchen Forderungen verpflichtet, oder? Das sind doch Nachlassverbindlichkeiten die von allen entsprechend ihren Erbanteilen zu tragen sind??
Jemand eine kompetente Antwort?
Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Erbengemeinschaft haftet für die Verbindlichkeiten der Verstorbenen.
Der Stromlieferant kann sich einen aus der Gemeinschaft heraussuchen, und ihm die Rechnung senden.
Du musst zahlen und von den Miterben die entsprechenden Anteile zurückfordern, notfalls mit gerichtlicher Hilfe.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 54x hilfreich)

Genau, die Erben sind Gesamtschuldner, es kann gegen einen vollstreckt werden. Was der eine über seinen Anteil leistet, muss er sich selber wieder holen.

1x Hilfreiche Antwort

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