Hallo Zusammen,
Gerichtlicher Mahnbescheid eigegangen 02.02.11, bezahlt am 18.02.11
Am 25.02.11 kommt ein Vollstreckungsbescheid.
Heute wurde mittels Einspruch widersprochen.
Kann natürlich eine Überschneidung sein. Hat der Gläubiger Anspruch auf Erstattung seiner Kosten betreffend des Vollstreckungsbescheides?
Danke
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-- Editiert am 25.02.2011 16:46
Mahnbescheid bezahlt, trotzdem Vollstreckungsb.
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?



Reicht beim Gericht die Zahlungsnachweise ein und erkundigt euch, ob es noch Vollstreckungsgegenklage bzw. Antrag auf vorläufige Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen braucht. Das kann euer Anwalt machen (ggfs. ist sowas auch auf PKH-Basis möglich) oder wendet euch selber an die Geschäftsstelle des entsprechenden Amtsgerichts.
Ob ihr den VB bezahlen müsst, weiß ich nicht genau. Schade, dass ihr nicht gleich nach Erhalt des Mahnbescheis bezahlt habt.
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Ok vielen Dank, dort werde ich gleich mal am Mo. anrufen.
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habe heute nach Rücksprache mit dem Gericht einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung eingereicht.
Beim Einspruch hatte ich eine ausgedruckte Kopie der Onlineüberweisung beigelegt. Reicht das aus oder sollte ich da nachträglich noch ein Kontoauszug der Bank per Post anfordern?
Wie ist den jetzt der weitere Verlauf der Angelegenheit?
Danke Gruß Mufti
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Wenn der Schuldner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheids zahlt kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
In diesem Antrag müssen Zeingegangene Zahlungen angegeben werden.
Wenn der Gläubiger also sofort nach Ablauf der 14 Tage einen Antrag auf Erlass eines VB gestellt hat und sie noch nicht gezahlt hatten müssen sie die entstandenen Kosten des VB tragen.
Laut SV haben sie erst 16 Tage nach Eingang des VB gezahlt. Insofern also zu spät.
Nur wenn ihre Zahlung vor VB-Antrag beim Gläubiger einging könnte dies anders zu bewerten sein.
Sie sollten sich m.E.also erkundigen wann der Antrag gestellt wurde und wann ihre Zahlung einging.
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Wann der Antrag gestellt wurde kann vermutlich beim Gericht erfragt werden. Zahlungseingang wird wohl schwieriger.
Muss der Gläubiger für die entstandenen Kosten des VB nochmals eine Rechnung bzw. Mahnbescheid erwirken?
Danke
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"Muss der Gläubiger für die entstandenen Kosten des VB nochmals eine Rechnung bzw. Mahnbescheid erwirken?"
Nein muss er nicht.
Anwaltskosten und Gerichtskosten werden automatisch im Vollstreckungsbescheid festgehalten.
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