An welche Adresse wird ein Mahnbescheid ausgeliefert, wenn für die im Handelsregister eingetragene Adresse einer GmbH bei der Post ein Nachsendeauftrag vorliegt?
Wird der Nachsendeauftrag beachtet? Die Zustellung würde dann an eine nicht im Handelsregister eingetragene Adresse erfolgen. Ist die Zustellung dann überhaupt wirksam?
Danke für Hinweise.
PS: Der Rechtspfleger beim Mahngericht antwortete auf Anfrage, dass der Mahnbescheid durch die Post befördert würde und den Nachsendeauftrag beachten würde. (Ich habe da meine Zweifel.)
Mahnbescheid und Nachsendeauftrag (bei GmbH)
14. August 2025
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Frage vom 14. August 2025 | 12:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid und Nachsendeauftrag (bei GmbH)
#1
Antwort vom 14. August 2025 | 15:02
Von
Status: Philosoph (12917 Beiträge, 4653x hilfreich)
Zitat :PS: Der Rechtspfleger beim Mahngericht antwortete auf Anfrage, dass der Mahnbescheid durch die Post befördert würde und den Nachsendeauftrag beachten würde.(Ich habe da meine Zweifel.)
Das ist korrekt, es ist aber fraglich, ob ein Mahnbescheid darin inbegriffen ist, denn Postzustellungsurkunden ("gelbe Briefe") sind nicht automatisch von einem Nachsendeauftrag umfasst.
Zitat :An welche Adresse wird ein Mahnbescheid ausgeliefert, wenn für die im Handelsregister eingetragene Adresse einer GmbH bei der Post ein Nachsendeauftrag vorliegt?
Sofern der Nachsendeauftrag keine Postzustellungsurkunden einschließt, sollte wenn es "korrekt" läuft, der Mahnbescheid mit Vermerk der neuen Adresse zurück zum Amtsgericht gehen.
Zitat :Die Zustellung würde dann an eine nicht im Handelsregister eingetragene Adresse erfolgen. Ist die Zustellung dann überhaupt wirksam?
Korrekt wäre die direkte Zustellung an die angegebene Nachsendeadresse auf diese Art wahrscheinlich nicht, aber salopp gesagt, da sie vom Empfänger angegeben wurde, wäre sie trotzdem wirksam.
Ist bekannt, weshalb es da einen Nachsendeauftrag gibt?
Hat die Firma den Sitz verlegt, oder einfach nur eine andere Adresse für Post?
#2
Antwort vom 18. August 2025 | 11:41
Von
Status: Unbeschreiblich (49965 Beiträge, 17513x hilfreich)
Zitat :Postzustellungsurkunden ("gelbe Briefe") sind nicht automatisch von einem Nachsendeauftrag umfasst.
Sie werden von einem Nachsendeauftrag gar nicht umfasst. Wichtig ist vielmehr, ob der Absender eine Vorausverfügung darüber getroffen hat, ob die PZU nachgesendet werden soll.
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#3
Antwort vom 18. August 2025 | 12:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wichtig ist vielmehr, ob der Absender eine Vorausverfügung darüber getroffen hat, ob die PZU nachgesendet werden soll.
Inzwischen habe ich in den Post AGB gefunden (Ziffer 2 Absatz 1, ganz am Ende):
https://shop.deutschepost.de/shop/agb/index.jsp?agbId=2400010.
Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen werden nur aufgrund besonderer Weisung (Vorausverfügung) des Absenders, nur im Inland und nur bei umzugsbedingter Abwesenheit des Empfängers bzw. bei Betreuung oder Insolvenz (Nachsendung wegen Sonstiges) nachgesandt.
(Die AGB der eFiliale sind es deswegen, weil dort der Nachsendeauftrag erteilt wird!)
Ganz klar ist die Formulierung nicht. Müssen alle Bedingungen erfüllt sein (also stets "und" zu lesen)? Oder ist es Vorausverfügung ODER umzugsbedingter Abwesenheit des Empfängers etc.? Und beides nur Inland?
#4
Antwort vom 18. August 2025 | 15:28
Von
Status: Philosoph (12917 Beiträge, 4653x hilfreich)
Zitat :Ganz klar ist die Formulierung nicht.
Eigentlich schon.
Zitat :Müssen alle Bedingungen erfüllt sein (also stets "und" zu lesen)?
Bis auf das Letzte oder im zitierten Text, genau das.
Zitat :Und beides nur Inland?
Ebenfalls korrekt.
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