Mahnbescheid wurde widersprochen obwohl Sache klar

10. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
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Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)
Mahnbescheid wurde widersprochen obwohl Sache klar

Hallo zusammen,

folgendes Problem habe ich: Am 11. Mai 2006 habe ich bei einem Online-Hardwareversender eine Grafikkarte für 250,00 Euro bestellt. Bezahlt habe ich noch am selben Tag per Vorkassen-Überweisung, der Geldeingang wurde mir am 12.05. bestätigt. Da die Ware innerhalb von 24 Stunden lieferbar war, hätte diese auch in der Woche vom 15.05. bis 19.05. bei mir eintreffen müssen. Es kam aber weder die Ware, noch eine E-Mail, dass nicht geliefert werden kann. E-Mail Anfragen blieben unbeantwortet und telefonisch war nie jemand zu erreichen. Ich teilte dem Unternehmen am 18.05. mit, dass ich die Bestellung storniere, da man die angegebene Lieferzeit nicht einhalten konnte und ich die Ware dann dringend bei einem anderen Händler bestellen müsse. Am 19.05. habe ich dann die Bestätigung meiner Stornierung erhalten.

Meiner Zahlungsfrist zum 23.05. wurde widersprochen, da Überweisungen im Unternehmen nur Mittwochs durchgeführt werden. Darauf habe ich geantwortet, dass es ja nicht sein kann, dass mein Geld so lange zurückgehalten wird. Man arbeitet dort scheinbar mit dem Geld der Kunden ohne je Ware zu liefern. An dem Freitag nach dem besagten Überweisungs-Mittwoch hatte ich natürlich immer noch kein Geld zurück erhalten, eine E-Mail Anfrage wurde nicht beantwortet, die neue Frist (02.06.) lies man dort ebenfalls verstreichen.

Am 02.06. habe ich dann einen Mahnbescheid rausgeschickt, dieser wurde jetzt Anfang Juli zugestellt. Diesem Mahnbescheid hat diese dreiste Firma widersprochen, so dass mir jetzt nur noch eine Gerichtsverhandlung mein Geld zurückbringen kann. Mein Plan sieht nun vor: Diese Woche ein letztes Schreiben vom Anwalt an die Kameraden mit letztmaliger Frist. Alle Auslagen (Porto, Mahnbescheid, RA usw.) müssten mir zurück überwiesen werden. Sollten die Leute des Unternehmens nicht einverstanden sein, werde ich das Gerichtsverfahren einleiten.

Dazu hätte ich noch ein paar Fragen:

1.) Wie stehen meine Chancen hier Erfolg zu haben meine ganzen Auslagen wieder zurück zu bekommen ? Eigentlich scheint die Sache klar: Geld überwiesen, storniert, kein Geld mehr zurück bekommen.

2.) Ist es bei 250 Euro erforderlich vor Gericht zu erscheinen? Ich müsste über 500 km weit fahren. Wer würde in diesem Fall die Kosten für Anreise übernehmen müssen ?

3.) Ich habe Angst, dass sich nach Zahlung der Gerichtsgebühren herausstellt, dass es sich um eine Briefkastenfirma handelt, wie kann ich dies ausschließen (Polizei hinschicken) ?

4.) Ist es sinnvoll neben dem Gerichtsverfahren auch eine Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei zu stellen? Im Internet haben sich nun schon sehr viele (ca. 50) Geschädigte gemeldet, denen es so ging wie mir.

Es wäre super, wenn mir jemand etwas weiterhelfen könnte !

Danke !!

-- Editiert von MrDick am 10.07.2006 13:39:53

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

1. rechtlich scheint die sache recht eindeutig zu sein, faktisch tragen sie aber das insolvenzrisiko.

2. rechtstreite bis 600 eur kann das gericht nach seinem ermessen im schriftlichen verfahren entscheiden (auf antrag einer partei wird aber gleichwohl mündlich verhandelt).

3. die polizei ermittelt das nicht für sie, dazu müssten sie eine detektei beauftragen.

4. es fehlt so ein bisschen an einer eindeutigen straftat, schaden kann es aber nicht.

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#2
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Danke luDa,

dann sehe ich mich in meinen Befürchtungen bestätigt.

1.) Wenn Widerspruch eingelegt wurde, weil man bald insolvent ist, dann würde ich auf sämtliche Kosten sitzen bleiben. Und alle anderen Geschädigten ebenfalls. Es handelt sich um eine GbR, haften da die beiden Geschäftsführer nicht mit ihrem Privatvermögen? An diese Tatsache klammere ich mich immer noch.

2.) Handelt es sich um eine Briefkastenfirma bzw. Scheinfirma, hat man wohl auch verloren.

Bei der Sache mit der Anzeige bin ich mir auch nicht ganz sicher, denn es muss ja ein Betrug vorliegen. Wenn es sich hier aber um ein Versehen handelt, was kann mir passieren wenn ich trotzdem Anzeige erstatte. Ich glaube nicht dass es hier ein Versehen war, da sich schon einfach zu viele Geschädigte gemeldet haben. Außerdem hätten die spätestens nach dem Mahnbescheid zahlen müssen und nicht widersprechen bei einer Sache, die eigentlich klar ist.

Was sich alles so rumtreibt, das wird immer schlimmer.

Danke und Grüße

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#3
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 178x hilfreich)

Bei einer GbR haften die Gesellschafter unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Somit wäre auch ein Zugriff auf diese Konten möglich.
Sollten Sie eine Anzeige erstatten, wäre es sicherlich sinnvoll alle durch Sie gesammelten Hinweise vorzulegen. Keinesfalls sollten Behauptungen, die nicht nachweisbar sind, vorgebracht werden (um dem Verfahren etwas Nachdruck zu verleihen). Für den Fall dass die Staatsanwaltschaft keine Betrugsabsicht feststellt, dürften Ihnen damit keine nachteiligen Folgen (uneidliche Falschaussage, falsche Verdächtigung etc.) erwachsen.
Wieterhin hätte eine Anzeige den Vorteil, dass Schulden aus Straftaten auch von einer Privatinsolvenz nicht erfasst werden.
In welcher Reihenfolge Sie Ihre Forderungen dann bei einer Geschäftsinsolvenz vorfinden, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

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#4
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Hallo und Danke für Eure Hilfe. Den überwiesenen Betrag habe ich nun nach zwei Monaten zurück bekommen, jedoch hatte ich ja auch die Kosten für den Mahnbescheid. Außerdem kam ich wegen des fehlenden Geldes öfters in finanzielle Not. Wie fordere ich die restlichen Auslagen ein? Sollte man solche Vorgehensweisen vielleicht der Verbraucherzentrale melden ??

MrDick

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Außerdem kam ich wegen des fehlenden Geldes öfters in finanzielle Not.

Da kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen: Sie haben 250 EUR für eine Grafikkarte übrig, danach sind Sie aber am Rand der Pleite? Vielleicht wäre da ohnehin eine sorgfältigere finanzielle Planung angesagt. ;)

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Man muss klagen um die restlichen Kosten erstattet zu bekommen.

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#7
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Wie fordere ich die restlichen Auslagen ein?


Haben Sie neben der Hauptforderung etwa Zinsen, und Nebenforderungen nicht aufgenommen?

Wenn doch, können, Sie das Mahnverfahren fortsetzen, VB erwirken, vollstrecken.

Wenn nicht, s.o.

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#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nach einem Widerspruch kann man keinen VB beantragen. Oder täusche ich mich da?

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#9
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

nö, er müsste überleitung ins streitige verfahren beantragen und hinsichtlich der hauptforderung erldigung erklären.

ob sich das wegen 18 eur gerichtskosten und zwei euro für formular/porto lohnt muss er selber wissen.

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#10
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Habe ich überlesen! Gut aufgepasst, Mahnmann!

:)

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#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Danke. Ich liebe es, Recht zu bekommen. ;)

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#13
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Also erstmal zum Beitrag von Mareike: Nicht 250 Euro, sondern 500 Euro - Für die neu bestellte Karte (bei einem anderen Händler) weil ich ja dringend eine für meinen PC brauchte. Kann ja keiner wissen, dass die Betrügerfirma das Geld dann über Monate nicht zurücküberweist, erst nach dem Mahnbescheid. Mit finanzieller Not meinte ich auch nicht Pleite, aber 500 Euro fehlen einfach am Monatsende....

Die zusätzlichen Auslagen wurden natürlich auch im Mahnbescheid gefordert. Nur weil der Händler Widerspruch eingelegt hat, habe ich keine Möglichkeit mehr zu vollstrecken. Die tolle Firma weiß schon wie sie es machen muss, möchte gar nicht wissen wieviele keinen MB beantragt haben und so ihr Geld nie wieder sehen werden.

Bin gespannt ob auf unser Schreiben auch die Auslagen zurück erstattet werden. Glaube es aber eher nicht. Aber solchen Unternehmen muss man einfach das Handwerk legen.

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