Mahnverfahren nicht bei Amtsgericht ??

5. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
shanhela
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnverfahren nicht bei Amtsgericht ??

Hallo,

nachdem ich das Vordurcksformular im Schreibwarengeschäft besorgt hatte und beim Amtsgericht in München abgeben wollte, sagte man dort mir, daß ich den Mahnbescheid dort nicht abgeben können, sondern nach Coburg schicken muesse. Von dort bekäme ich dann auch eine Rechnung über die Kosten. (die man mir auf dem Amtsgericht nicht sagen konnte.)

Telefonisch sagte mir man übrigens vorab ich muessen den Mahnbescheid auf dem Amtsgericht abegeben.

Ich verstehe die Welt nicht mehr. Überall lese ich, das Mahnverfahren wird am zuständigen Amtsgericht eingeleitet und die Kosten muesse ich dort direkt begleichen und werden auch in den Mahnbetrag aufgenommen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Claudia0405
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo

das mahnverfahren läuft immer über das amtsgericht, da aber fast nur das automatisierte mahnvervahren verwendet wird (die grünen vordrucke) musst du den mahnbescheid an das zuständige mahngericht (ist immer gleichzeitig ein amtsgericht, dass sich auf das mahnverfahren "speziallisiert" hat senden) das amtsgericht münchen kann da wenig machen.

aber ich find es sehr armselig, dass sie dir dort nicht die kosten sagen können die auf dich zukommen.

ich bin renoangestellte und bräuchte nur den streitwert und könnte es ausrechnen.

ich hoffe ich hab dir ein bisschen helfen können.

mfg

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, hat alles seine Richtigkeit.

Coburg ist dann das "zentrale Mahngericht" das u.a für München zuständig ist.

Ich wohne in Süd-Niedersachsen, nähe Landesgrenze Hessen. Unser zuständiges "zentr, MG" ist in Hannover, 120 Km entfernt.

Gruß, Bob

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Habe grad nochmal nachgesehen.

In Coburg verlangen sie den Mahnbescheids- Antrag für das automatisierte Verfahren. Du mußt also darauf achten, daß Du den richtigen hast.

Gruß, Bob

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#4
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Und bitte achte auch auf die aktuelle Fassung eines solchen Vordrucks.

Bitte kaufe keinen Vordruck mit dem Stand 1.1.99. (das sind die alten)

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