Wann endet die Mandatschaft, wenn ein Verfahren in die Revision geht?
Bleibt der Rechtsanwalt dann der gleiche?
Wie verhält es sich mit den gezahlten gesetzlichen Gebühren, wenn der Rechtsanwalt in der Revision nicht mehr vertreten will?
Mandatschaft bei Revision
9. Juni 2024
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Frage vom 9. Juni 2024 | 10:17
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 43x hilfreich)
Mandatschaft bei Revision
#1
Antwort vom 9. Juni 2024 | 18:14
Von
Status: Unbeschreiblich (129155 Beiträge, 41201x hilfreich)
Zitat :Wann endet die Mandatschaft, wenn ein Verfahren in die Revision geht?
Bleibt der Rechtsanwalt dann der gleiche?
Wie verhält es sich mit den gezahlten gesetzlichen Gebühren, wenn der Rechtsanwalt in der Revision nicht mehr vertreten will?
Da wir in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht wissen, was sich zu dem Thema in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / etc. findet, hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, diese einfach mal zu lesen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
#2
Antwort vom 9. Juni 2024 | 22:52
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 43x hilfreich)
Es wurde die Vertretung im Berufungsverfahren vereinbart. Abgerechnet wird über gesetzliche Gebühren ohne separate Vereinbarung.
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#3
Antwort vom 9. Juni 2024 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (129155 Beiträge, 41201x hilfreich)
Zitat :Es wurde die Vertretung im Berufungsverfahren vereinbart
Dann sollte das Mandat mit dem Verfahren enden (zuzüglich "Nacharbeiten")
Zitat :Abgerechnet wird über gesetzliche Gebühren ohne separate Vereinbarung.
Dann fallen auch nur diese an.
Verfahren die er nicht mehr vertreten will, sind also nicht zu berechnen.
#4
Antwort vom 11. Juni 2024 | 05:08
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 43x hilfreich)
Wenn also nach gesetzlichen Gebühren angerechnet wird, erhält der Anwalt in der Revision nichts mehr?
Der Anwalt in der Berufung hat ja bereits diese Instanz angerechnet. Wenn das Verfahren dann als Revision zurück zu ihm kommt, wäre er ja dumm das Verfahren anzunehmen, da er nicht nochmal die gleiche Instanz abrechnen kann - zumindest nicht über gesetzliche Gebühren. Aber auch ein anderer Anwalt würde keinerlei gesetzlichen Gebühren mehr erhalten.
Ist das richtig so?
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