Mein Beweisantrag wird vom Sozialgericht Konstanz nicht bearbeitet. Was muss ich tun?

8. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Katharsis1974
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Beweisantrag wird vom Sozialgericht Konstanz nicht bearbeitet. Was muss ich tun?

Mein Beweisantrag wird vom Sozialgericht Konstanz nicht bearbeitet. Was muss ich tun?

Kurz, zum Sachverhalt: Ich habe ein geistig schwerbehinderten Jungen im Alter von
7 Jahren, der von Montag bis Freitag im Internat ist. Das ganze Wochenende verbringt er zuhause. D.h. am Freitag kommt er nach 13:00 Uhr nach hause und am Montag wird er um ca. 7:00 Uhr vom Bus abgeholt uns wieder zur Schule ins Internat gebracht.
Ich bekomme Sozialhilfe. Ab September 2015 hat das Jobcenter mir die Sozialhilfe-Tagessätze für mein Sohn Julian für die Tage Montag und Freitag gestrichen. Mit der Begründung, der Junge sei nicht mindestens 12 Stunden bei mir zu hause. Tatsächlich ist es aber so: am Montag muss er von mit mit Essen, Trinken und Windeln bis 13:00 Uhr versorgt werden, also 13 Stunden und am Freitag das gleiche mit 11 Stunden Versorgung. Außerdem laufen die Festkosten für ihn weiter: Miete muss für ihn im voraus bezahlt werden, Heizung, Strom, Wasser etc., das Jobcenter zahlt aber an diesen beiden Tagen alles das für ihn nicht.

Habe gegen den Bescheid vom Jobcenter über meine Anwältin im Eilantrag Widerspruch eingereicht. Das Sozialgericht Konstanz hat meinen Eilantrag abgelehnt. Mit der Begründung, der Junge muss mindestens 12 Stunden zu hause sein, um Sozialhilfe für die Tage Montag uns Freitag zu bekommen. Die Richterin hat geschrieben, dass dieser Beschluss unanfechtbar ist. Im Punkt 3. des Beschlusses, hat die Richterin aber in der Formsache einen verheerenden Fehler gemacht. Sie hat geschrieben, ich hätte keinen Nachweis zu meinen Prozesskostenhilfeantrag eingereicht, und dass ich deswegen keine Prozesskostenhilfe erhalte. Meine Anwältin bekomme ihre Anwaltskosten auch nicht bezahlt. Tatsache ist, ich habe aber meinen kompletten Sozialhilfebescheid als Nachweis für meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zeitgleich mit meinem Prozesskostenhilfeantrag eingereicht. Im Folge von diesem Fehler und weil ich mit dem Beschluss nicht einverstanden bin, lehne ich diese Richterin ab. Ich verlange, das der Beschluss auf Grund von diesem offensichtlichen Fehler aufgehoben wird.

Ich bekomme eine Antwort von einem anderen Richter vom Sozialgericht Konstanz (ein Richterkollege von dieser Richterin), der sie vollends in Schutz nimmt und behauptet, sie habe keine Fehler in ihrem Beschluss gemacht. Allerdings nimmt er keinerlei Stellung zu dem begangenen Fehler der Richterin. Er schreibt, mein Ablehnungsgesuch der Richterin sei abgelehnt worden und zugleich unanfechtbar.

Daraufhin lehne ich auch diesen Richterkollegen wegen Befangenheit ab und weil er die Richterin in Schutz vor ihrem Fehler nimmt und reiche gleichzeitig einen Beweisantrag ein.
Ich verlange darin, dass der Beweis, also mein Sozialhilfebescheid, zur Begründung meines Prozesskostenhilfeantrags, erhoben wird. Ich setze denen eine 14-tägige Frist, um mir den Beweis zu bestätigen. Die Frist ist gestern abgelaufen und ich habe heute mit der Post auch keine Antwort erhalten.

Mit ist klar, dass die beim Sozialgericht Konstanz alle unter einer Decke stecken, und sich die Finger selbst verbrennen würden, wenn sie den Beweis erheben und bestätigen. Sie würden sich somit selbst ausliefern und ihre Fehler würden offengelegt werden.

Deswegen ist jetzt meine Frage: Was mache ich jetzt, wo das Gericht Konstanz mir noch nicht einmal im Bezug auf meinem Beweisantrag geantwortet hat? An welchem Gericht muss ich mich jetzt wenden, oder an welcher juristischen Institution oder Ministerium? Es kann doch nicht sein, dass solche Machenschaften der Verschwiegenheit und der Deckelung von eigenen Fehler an diesem Gericht stattfinden und dass sie damit durchkommen.

Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

-- Editiert von Moderator am 08.12.2015 15:46

-- Thema wurde verschoben am 08.12.2015 15:46

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12 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
am Montag wird er um ca. 7:00 Uhr vom Bus abgeholt uns wieder zur Schule ins Internat gebracht.


Zitat:
am Montag muss er von mit mit Essen, Trinken und Windeln bis 13:00 Uhr versorgt werden, also 13 Stunden


???



Zitat:
und am Freitag das gleiche mit 11 Stunden Versorgung.


!!!

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#2
 Von 
Katharsis1974
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, machmal zu den Stunden: Am Montag ist er von 00:00 Uhr bis 07:00 Uhr zu hause. Um 7 Uhr wird er vom Busfahrer abgeholt und fährt zu seiner Internatsschule. Da er in der Schule kein Essen, keine Windeln und kein Trinken bekommt, muss ich ihm dieses gesamte Paket mitgeben. Erst um 13.00 Uhr erhält er im Internat eine erste mahlzeit (Mittagessen). Das heist für mich, dass ich ihn in den gesamten 13 Stunden am montag alleine, vom finaziellen standpunkt her mit dem Lebensnotwendigem versorgen muss. Das Jobcenter will mir aber diese 13 Stunden Miete, Heizung, Wasser, Strom, Essen, Trinken, Windeln für das Kind nicht bezahlen.
Am Freitag verhält es sich so, dass er um ca. 13:00 Uhr vom Internat nach hause kommt. Das heisst, er ist von 13:00 Uhr bis 00:00 Uhr bei mir zu hause. Das sind 11 Stunden. Auch in diesen Stunden muss ich ihn komplett alleine mit allem drum und dran versorgen.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Also sind die geforderten 12 Std. NICHT erfüllt!

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#4
 Von 
Katharsis1974
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

dennoch hat das Gericht hier eindeutige Fehler in diesem Verfahren gemacht, es gilt diese durch meinen Beweisantrag zu bestätigen. Ein fehlerhaften Beschluss akzeptiere ich nicht. Dieser Beschluss muss aufgehoben werden.

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Verschwenden Sie doch keine unnötige Energie!

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
dennoch hat das Gericht hier eindeutige Fehler in diesem Verfahren gemacht, es gilt diese durch meinen Beweisantrag zu bestätigen. Ein fehlerhaften Beschluss akzeptiere ich nicht. Dieser Beschluss muss aufgehoben werden.

Was wollen Sie denn aufgehoben haben?
a) Das Ergebnis des Eilantrags?
b) Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Katharsis1974
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

beides.

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#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Erst um 13.00 Uhr erhält er im Internat eine erste mahlzeit (Mittagessen). Das heist für mich, dass ich ihn in den gesamten 13 Stunden am montag alleine, vom finaziellen standpunkt her mit dem Lebensnotwendigem versorgen muss.


So rechnen sich die Stunden aber nun mal nicht.

Zitat:
dennoch hat das Gericht hier eindeutige Fehler in diesem Verfahren gemacht


Die sich aber auf deine PKH beziehen und nicht auf die Entscheidung in der Hauptsache.

Zitat:
Ein fehlerhaften Beschluss akzeptiere ich nicht. Dieser Beschluss muss aufgehoben werden.


Wenn die Rechtsmittel ausgeschöpft sind, ist halt Ende Gelände. Dann kann man nur noch den Sinn einer Verfassungsbeschwerde prüfen. Die würde sich aber auch nur gegen die Verweigerung der PKH richten können und nicht gegen das Urteil in der Hauptsache.

Zitat:
Daraufhin lehne ich auch diesen Richterkollegen wegen Befangenheit ab und weil er die Richterin in Schutz vor ihrem Fehler nimmt


Die bloße Tatsache, daß ein Richter nicht deiner Meinung ist, begründet keine Besorgnis der Befangenheit.
Im übrigen erreichst du auch keine endlose Neuprüfung deines Falles, indem du jeden befaßten Richter, der nicht zu deiner Zufriedenheit urteilt, mit einem Befangenheitsantrag antwortest. Das ist Querulanten-Unsinn.

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#9
 Von 
Katharsis1974
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

muss sich nicht das Landessozialgericht (in diesem Fall die nächste Instanz) mit dem Fall befassen? Können die nicht den Beweisantrag vom Sozialgericht Konstanz fordern, um zu bestätigen, dass in dem PKH-Antrag ein Fehler gemacht wurde? Ich bin nicht Querulant. Es ist doch offensichtlich, dass die Richterin Fehler gemacht hat, warum muss ich diese hinnehmen? Ich habe den Beweis für ihren Fehler doch dem Gericht geliefert. Dass das Sozialgericht mir den Beweis nicht erhebt/bestätigt, ist mehr als feige. Es ist für mich ein Verbrechen, wie Fehler von Richtern kaschiert werden, um sie zu schützen. Das kann doch nicht wahr sein, in einem Rechtstaat!

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Vielleicht kommen wir der Sache näher, wenn Sie genau erläutern, weshalb die PKH abgelehnt wurde.
Es wäre möglicherweise eine gute Idee, den "Punkt 3" des Beschlusses Wort für Wort abzutippen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
fb430154-6
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Fragen Sie mal bei Intakt nach. Dort sind die Experten in eigener Sache.

Viel Erfolg
Reni

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#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wenn ein Richter anderer Meinung ist, ist der deshalb nicht befangen.
Damit kann man also keinen Richterwechsel erzwingen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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