Melderegisterauskunft trotz Sperrvermerk

10. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Katrin78-123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Melderegisterauskunft trotz Sperrvermerk

Hallo,

wir müssen jemanden zivilrechtlich verklagen.

Eine Melderegisterauskunft ist fehlgeschlagen, vermutlich gibt es über die Person eine Auskunfts- und Übermittlungssperre.

Wie kommen wir an eine ladungsfähige Anschrift?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Katrin78-123):
Eine Melderegisterauskunft ist fehlgeschlagen

Und die Rückmeldung von der Behörde war welche genau?



Zitat (von Katrin78-123):
Wie kommen wir an eine ladungsfähige Anschrift?

Weiter danach suchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katrin78-123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Begründung der Behörde: neutrale Antwort bzw. Auskunftssperre.

Es handelt sich um eine zivilrechtliche Klage die wir führen müssen.

Kann bitte irgendjemand der Ahnung hat einen Tipp geben wie wir an eine ladungsfähige Anschrift gelangen.

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wie schon gesagt. Weiter suchen. Mehr bleibt nicht


Und. Wie Immer. Völliger. Quatsch.

Zitat (von Katrin78-123):
Kann bitte irgendjemand der Ahnung hat einen Tipp geben wie wir an eine ladungsfähige Anschrift gelangen.


Entweder man versucht aus dem zivilrechtlichen Problem ein strafrechtliches zu drehen (nicht ganz sauber, funktioniert mitunter aber) und man holt sich die Adresse aus der Akte oder man weist dem Gericht das gescheiterte erhebliche Bemühen nach, den Beklagten zu finden und weicht auf eine öffentliche Zustellung aus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Und. Wie Immer. Völliger. Quatsch.

Nö, einfach nur richtig.



Zitat (von Tehlak):
Entweder man versucht aus dem zivilrechtlichen Problem ein strafrechtliches zu drehen (nicht ganz sauber

Nicht ganz sauber trifft hier gleich im mehrfache Hinsicht zu...
Siehe § 164 StGB - Falsche Verdächtigung ist eine Straftat. Und mit etwas Pech kommt dann vom zum Opfer mutierten Täter dann auch noch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen ...



Zitat (von Tehlak):
man weist dem Gericht das gescheiterte erhebliche Bemühen nach

Tja, und wie sieht dieses "erhebliche Bemühen" denn wohl aus?
A) weiter suchen
B) warten auf die Eingebung vom Heiligen Geist


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Sperre beim Einwohnermeldeamt ist ja keine absolute Sperre. Man müsste schauen, ob für diesen speziellen Fall die Sperre überhaupt greift. Wenn ja, gibt es ja noch andere Optionen, die Adresse heraus zu bekommen. Die Stadtwerke sind häufig eine Auskunftsquelle. Wenn man weiß, wo derjenige arbeitet, kann man sich vielleicht mal an dessen Fersen heften und schauen, wo er nach Dienstschluss hinfährt. Oder wo das Schulkind nach Schulende hingeht. Wenn das alles nicht klappt, dann kann man die öffentliche Zustellung beantragen. Sollte man einem Anwalt überlassen, damit da nichts schief geht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Katrin78-123):
wir müssen jemanden zivilrechtlich verklagen.

Eine Melderegisterauskunft ist fehlgeschlagen, vermutlich gibt es über die Person eine Auskunfts- und Übermittlungssperre.

Wie kommen wir an eine ladungsfähige Anschrift?

Wurde der Meldebehörde das Auskunftsbegehren entsprechend begründet?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn das alles nicht klappt, dann kann man die öffentliche Zustellung beantragen.

Und wird erfahren, das all dieses nicht ausreichend ist ... die Hürden für eine öffentliche Zustellung sind doch recht hoch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

So hoch sind die Hürden nun auch wieder nicht. Aber, damit nichts schief geht, ja meine Empfehlung, einen Anwalt einzuschalten. Der weiß, wie es geht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
So hoch sind die Hürden nun auch wieder nicht.

Naja, die paar Mal die ich das hatte, da wollten die Gerichte alles pingelig genau belegt haben was wann wie wo gemacht wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Klar, das muss man belegen. Aber, wenn man von vornherein weiß, worauf es hinaus läuft, dann kann man das doch auch sauber vorbereiten. Mit Protokollen, wie man wen wann befragt hat, u.s.w.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen