Mietaufhebungsvertrag -> Räumungklage, Ladungsfrist?!, Kläger nicht erschienen

18. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
HansKnau
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietaufhebungsvertrag -> Räumungklage, Ladungsfrist?!, Kläger nicht erschienen

Hallo,
ich habe ohne einen Anwalt im Juni 2019 Räumungsklage gegen einem Mieter eingereicht, begründet durch eine Mietaufhebungsvereinbarung vom 01.02.2019 (vertraglicher Auszugstermin 30.04.2019) und behelfsweise wegen wiederkehrenden Zahlungsverzug.

Es ist zunächst ein Versäumnisurteil gegen den Mieter ergangen.
Der Mieter hat aber durch einen Anwalt Widerspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt mit der Begründung Ihm sei die Klage nicht zugegangen. Gegner schreibt aber auch, dass sein Mandant die Mietaufhebung unterschrieben hat und die Klage grundsätzlich begründet sei.

Am Samstag den 05.10 wurde ein gelber Brief (PZU) mit Termin zur Güteverhandlung und anschließenden Termin zur Verhandlung über Einspruch gegen das Versäumnisurteil und der Hauptsache zugestellt.
Die Zustellung erfolgte aber nicht an mich, sondern an einem anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses in dem ich wohne zusammen mit zahlreichen weiteren Paketen für mich. Mir wurde der Brief erst am 09.10 als der Termin schon vorbei war ausgehändigt.

Auf telefonische Nachfrage bei Gericht habe ich keine Auskunft erhalten, da noch keine Abschrift von der Verhandlung vorliegt.
Heute habe ich einen normalen Brief mit einem Protokoll erhalten. Darin stand:
"Nicht erschienen ist der Kläger, eine Postzustellungsurkunde hinsichtlich der Ladung des Klägers liegt nicht in der Akte.
Der Beklagte beantragt Aufhebung des Versäumnisurteils und Klageabweisung für dem Fall dass der Kläger rechtzeitig geladen worden sein sollte."
Beschluss:
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf 22.10

1. Wird an dem Termin nochmal verhandelt? Und kann ich begründen warum ich nicht anwesend war und Wiedereinsetzung der Verhandlung fordern? Oder wird da nur die Entscheidung verkündet?
2. Oder sollte ich davor an das Gericht schreiben? Aber dafür ist auch die Zeit etwas knapp.
3. Am liebsten würde ich einen Anwalt noch mit dazu nehmen ich werde am Montag welche kontaktieren, aber da am Dienstag schon der Termin ist, wird das sehr knapp werden.
4. Wie schätzt Ihr die Chancen in dem Fall noch ein?
5. Kann ja nicht sein, dass der Gegner 2 Wochen Zeit hat und dann einfach sagt er hat den Brief nicht bekommen, ich habe den Brief wirklich vor dem Termin nicht zu Gesicht bekommen und hab dann Pech gehabt!?
6. Wie würdet Ihr vorgehen?




-- Editiert von HansKnau am 18.10.2019 20:56

-- Editiert von Moderator am 19.10.2019 17:17

-- Thema wurde verschoben am 19.10.2019 17:17

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von HansKnau):
Kann ja nicht sein, dass der Gegner 2 Wochen Zeit hat und dann einfach sagt er hat den Brief nicht bekommen,

Doch kann er. Nur muss das Gericht das nicht glauben. Deshalb hat das Gericht ja in die Akte geschaut und festgestellt
Zitat (von HansKnau):
"Nicht erschienen ist der Kläger, eine Postzustellungsurkunde hinsichtlich der Ladung des Klägers liegt nicht in der Akte.

weshalb sein Einwand auch korrekt war.



Zitat (von HansKnau):
Am Samstag den 05.10 wurde ein gelber Brief (PZU) mit Termin zur Güteverhandlung und anschließenden Termin zur Verhandlung über Einspruch gegen das Versäumnisurteil und der Hauptsache zugestellt.

Der Termin wäre wann genau gewesen, 7. oder 8.?
dann dürfte die Frist deutliche zu kurz gewesen sein.



Zitat (von HansKnau):
Mir wurde der Brief erst am 09.10 als der Termin schon vorbei war ausgehändigt.

Warum?



Zitat (von HansKnau):
Heute habe ich einen normalen Brief mit einem Protokoll erhalten.

Wie könnte man beweisen das es heute war?

Gab es keine Ladung zum 22.10?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HansKnau
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von HansKnau):
Kann ja nicht sein, dass der Gegner 2 Wochen Zeit hat und dann einfach sagt er hat den Brief nicht bekommen,


Doch kann er. Nur muss das Gericht das nicht glauben. Deshalb hat das Gericht ja in die Akte geschaut und festgestellt

Zitat (von HansKnau):
"Nicht erschienen ist der Kläger, eine Postzustellungsurkunde hinsichtlich der Ladung des Klägers liegt nicht in der Akte.



Bitte nochmal lesen da ist was durcheinander geraten..

Ich bin der Vermieter / Kläger.
Erst ist ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten ergangen. Angeblich Brief nicht erhalten.
Der Beklagte legt Widerspruch gegen das Versäumnisurteil ein.

Dann gibt es eine Ladung mit Termin zu welcher ich nicht anwesend war da der Brief mit der Ladung am 05.10 an jemand andern in meinem Haus ausgehändigt wurde und der Termin bereits am 09.10 gewesen wäre. Zu dem Termin liegt dem Richter laut Protokoll aber auch keine Postzustellurkunde vor welche belegt dass ich die Ladung erhalten habe.

Nein keine neue Ladung mehr zum 22.10. Nur Termin zur Verkündung der Entscheidung.

Was bedeutet das kann ich zu dem Termin nichts mehr beitragen?


-- Editiert von HansKnau am 18.10.2019 21:29

-- Editiert von HansKnau am 18.10.2019 21:38

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Was bedeutet das kann ich zu dem Termin nichts mehr beitragen?


Nein, natürlich kann man dem Gericht den Sachverhalt schildern und beantragen einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen und sicherzustellen, dass die Vorladung auch richtig zugestellt wird.

-- Editiert von Spezi-2 am 18.10.2019 22:31

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47624 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Die Zustellung erfolgte aber nicht an mich, sondern an einem anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses in dem ich wohne


Wenn man dafür den anderen Bewohner als Zeugen benennen kann, dann sollte es dazu kommen, dass ein neuer Verhandlungstermin angesetzt wird.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn man den Brief verspätet bekommen hat, und der Termin da schon vorbei war, wieso hat man nicht dann direkt das Gericht über den verspäteten Zugang informiert? Und zwar schriftlich? Denn auch für die Ladung des Klägers wird es einen Zustellungsnachweis in den Akten geben. Und dort kann der Richter dann auch ersehen, dass die Ladungsfrist viel zu kurz war. Es ist auch wirklich ungewöhnlich für solch eine Sache einen Termin innerhalb von vier Tagen anzusetzen. Welches Datum trägt denn die Ladung selber?

Ich halte den Vortrag, dass der Nachbar die Post erst Tage später rausgerückt hat, für nicht ausreichend. Aber das ist Entscheidungssache des Richters.

-- Editiert von AltesHaus am 19.10.2019 10:04

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

@Altes Haus, deine Annnahme -Zitat

Zitat:
Denn auch für die Ladung des Klägers wird es einen Zustellungsnachweis in den Akten geben.

Trifft den Sachverhalt nicht. Schon im Eröffnungsbeitrag steht:
Zitat:
"Nicht erschienen ist der Kläger, eine Postzustellungsurkunde hinsichtlich der Ladung des Klägers liegt nicht in der Akte.

Aus diesem Grund hat der Richter offenbar auch kein Vers.Urteil erlassen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
HansKnau
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn man den Brief verspätet bekommen hat, und der Termin da schon vorbei war, wieso hat man nicht dann direkt das Gericht über den verspäteten Zugang informiert?


Ich habe sofort bei Gericht angerufen. Die Dame war leider extrem unfreundlich und meinte ich müsste erstmal abwarten bis das Protokoll geschrieben ist und mir zugeschickt wird. Dann könnte ich meine Argumente nochmal reinschreiben, aber das wird mir nichts bringen.

Ladungsschreiben trägt das Datum 02.10.2019 Laut PZU zugestellt am Samstag den 05.10.2019 Termin für die Verhandlung wäre schon am 09.10 um 10:00 gewesen. Erst passiert Monate nichts und dann Termin 3 Tage nach Zustellung!

Ich werde zu dem Termin eine Bestätigung des Nachbarns mitbringen, dass er mir die Post einschließlich dem gelben Brief am Samstag den 05.10 für mich angenommen hat und erst nach mehreren Tagen nach Erhalt an mich ausgehändigt hat, da er mich nicht angetroffen hat. Er erinnert sich nicht mehr genau an welchem Tag, ich natürlich schon. Könnte das so passen?

Wenn jemand weiß ob und wann der M.-Aufhebungsvertrag verjährt wäre ich sehr dankbar. Dann wäre ich etwas entspannter weil ich könnte ja erneut klagen. Oder sehe ich das falsch?

Eigentlich erging ja erst ein Versäumbnisurteil gegen den Gegner. Ich versteh nicht, warum seines aufgehoben werden soll wo es ja zuerst ergangen ist und das Versäumnisurteil gegen mich bestand haben soll.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von HansKnau):
Ich werde zu dem Termin eine Bestätigung des Nachbarns mitbringen, dass er mir die Post einschließlich dem gelben Brief am Samstag den 05.10 für mich angenommen hat und erst nach mehreren Tagen nach Erhalt an mich ausgehändigt hat, da er mich nicht angetroffen hat.


Unfug. Es handelt sich um einen Verkündungstermin, hast Du selbst geschrieben. Einwände erhebt man sofort, hier wäre sofort nach verspätetem Erhalt der Ladung.

Dass der Nachbar Dir so eine Bestätigung schreibt und sich damit u.U selbst schadenersatzpflichtig stellt scheint mir eher unwahrscheinlich.

Es reicht aber, wenn Du den Nachbarn benennst (mit Anschrift) und den Sachverhalt beschreibst. In Verbindung mit dem Hinweis auf die fehlende Postzustellung sollte das für den Richter ausreichen um einen neuen Verhandlungstermin anzuberaumen.
Nur komm in die Pötte, es ist schon zuviel Zeit vergangen.

Zitat (von HansKnau):
Ich habe sofort bei Gericht angerufen

Gerichte haben in der Regel kein Kundencenter in dem man nach Belieben anrufen kann. Das unfreundliche Verhalten lässt sogar vermuten, dass du im völlig falschen Bereich gelandet bist. Mach es schriftlich (Fax oder Briefkasten am Gericht).

Gibt es ein Versäumnisurteil gegen Dich, hast Du auch noch die Möglichkeit dagegen Rechtsmittel einzulegen, aber das kostet zusätzlich Geld.

Jetzt noch einen Anwalt zu suchen ist bezogen auf den Verkündungstermin unsinnig.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von HansKnau):
Ich werde zu dem Termin eine Bestätigung des Nachbarns mitbringen,

Kann man sich eigentlich sparen. Ma war nicht da, ob das Schreiben also beim Nacbarn oder im Briefkasten lag wäre wohl egal.



Zitat (von HansKnau):
dann Termin 3 Tage nach Zustellung!

Das ist laut Verfahrensrecht wohl so nicht zulässig, da sind 14 Tage Ladungsfrist zu beachten.



Mit Mietrecht hat das ja nichts zu tun, ein Admin wirds dann mal verschieben.
:forum:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat:
da sind 14 Tage Ladungsfrist zu beachten.


Das ist falsch, siehe § 217 ZPO.

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