Hallo allerseits,
ich habe folgende Frage:
Das Amtsgericht lehnt die Eröffnung der Hauptverfahrens ab. Nun hat die Staatsanwaltschaft eine Woche Zeit dagegen Beschwerde beim Beschwerdegericht einzulegen. Wenn diese davon Gebrauch macht, bekommt man dann darüber eine Mitteilung? Wenn ja, wann und von wem (Beschwerdegericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft?) Ich danke ich im Voraus.
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Mitteilung bei Widerspruch durch Staatsanwalt. ?
8. Januar 2010
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Frage vom 8. Januar 2010 | 20:50
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 3x hilfreich)
Mitteilung bei Widerspruch durch Staatsanwalt. ?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2010 | 17:41
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Es ist nicht anzunehmen, dass es eine Pflicht zur Mitteilung der Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung der Hauptverandlung an eine Privatperson, selbst wenn sie ein berechtigtes Ineresse nachweisen kann, gibt. Hier empfiehlt sich ein Auskunftsersuchen nach § 475 StPO
an die Staatsanwaltschaft.
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#2
Antwort vom 12. Januar 2010 | 18:50
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 33x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 12. Januar 2010 | 19:46
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Die Nicht-Eröffnung wird ebenso wenig mitgeteilt (keinem Vefahrensbeteiligten!) wie die Einlegung einer Beschwerde durch die StA oder, sofern sie eingelegt wird, das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens.
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