Mündliche Anhörung vs. Mündliche Verhandlung

25. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Billy84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Anhörung vs. Mündliche Verhandlung

Hallo!

Gibt es zwischen Mündliche Anhörung und Mündliche Verhandlung einen unterschied oder ist dies das selbe?

Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Fachbegriff für einen Gerichtstermin bei dem die Parteien evtl. mit Prozessbevollmächtigten vor dem Richter erscheinen heißt, wenn man die Ausnahme "Gütetermin" mal außen vor lässt, ist im Zivilverfahren "mündliche Verhandlung". Der Begriff der Anhörung wird meines Wissens nicht zur Kennzeichnung eines Verhandlungstermins verwendet. Von "Anhörung" spricht der Jurist an und für sich dann, wenn dem Gegner oder einem sonstigen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Im Verwaltungsrecht ist diese Anhörung z.B. in § 28 VwVfG geregelt. Und auch in der ZPO gibt es diverse Vorschriften, in denen konkret geregelt ist, dass der Antragsgegner/Schuldner vor der Entscheidung anzuhören ist oder angehört werden kann, z.B. §§ 730 , 733 ZPO .

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