Guten Morgen zusammen,
wenn eine Anzeige wegen Nachstellung gestellt wurde, dies an an die StA weitergeleitet wurde und es vielleicht nur Indizien, wenn auch sehr eindeutige, gibt, kann es zu einer Verurteilung auch ohne Verfahren geben oder muss es immer ein Verfahren geben?
Muss dieses Verfahren öffentlich sein oder wann darf es nicht öffentlich sein? Hat der Anzeigenerstatter u. U. das Recht, ein entsprechendes Verfahren als nicht öffentlich zu beantragen?
Oder kann der Anzeigenerstatter u. U. schon die StA darum bitten, ein Urteil ohne Verfahren zu sprechen sozusagen, da der Anzeigenerstatter vor Gericht nicht auf den Stalker treffen möchte?
Welche Möglichkeiten hat da bitte der Anzeigenerstatter?
Danke Euch.
MfG
Muss es immer ein Verfahren geben? Urteil auch ohne Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Zitat:kann es zu einer Verurteilung auch ohne Verfahren geben oder muss es immer ein Verfahren geben?
Wenn Sie mit "Verfahren" eine öffentliche Gerichtsverhandlung meinen: Nein
Eine Verurteilung kann auch per Strafbefehl erfolgen (zumindest bei Erwachsenen), das ist so eine Art schriftliches Verfahren.
Allgemein hat ein Anzeigenerstatter ziemlich wenige Möglichkeiten, das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft zu beeinflussen. Eine Gerichtsverhandlung zu verhindern, gehört nicht dazu.
Muss dieses Verfahren öffentlich sein oder wann darf es nicht öffentlich sein? Nichtöffentliche Verhandlungen sind nur sehr eingeschränkt zulässig - hier sehe ich keinerlei valide Gründe dafür.
Oder kann der Anzeigenerstatter u. U. schon die StA darum bitten, ein Urteil ohne Verfahren zu sprechen sozusagen Die Staatsanwaltschaft spricht keine Urteile - dafür gibt es eine Berufsgruppe namens "Richter". Man könnte die Staatsanwaltschaft allenfalls bitten, das Strafbefehlsverfahren anzuwenden (Strafbefehle erfolgen auf Antrag der Staatsanwaltschaft) - irgendeinen Rechtsanspruch darauf hat man nicht. By the way muss der Verurteilte lediglich Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, und schon haben wir eine öffentliche Verhandlung, trotz des vorangegangenen Strafbefehls...
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