Nachreichen von Beweisen bei Klageerwiderung

4. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
jura.forum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachreichen von Beweisen bei Klageerwiderung

Angenommen sei folgender fiktiver Fall: Vermieterin V leitet Räumungsklage gegen Mieter M ein. M bekommt 1 Woche zeit um beim Amtsgericht eine Klageerwiderung einzureichen. M reicht aber eine unvollständige Klageerwiderung ein d.h. einige Anschriftdaten von Zeugen konnten nicht rechtzeitig ermittelt werden, sodass M nur den Namen des Zeugen angegeben hat, ohne ladungsfähige Anschrift. Außerdem hat er zwei Kopien von vorherigen Abmahnungen vergessen. Bis wann kann M diese nachreichen? Geht dies noch im frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung? Muss da etwas spezielles formuliert werden oder reicht einfach V./.M und das Aktenzeichen?
Also M hat die Dokumente in der Klageerwiderung erwehnt als Beweise, aber die Kopie nicht dazugelegt.

-- Editiert von Moderator am 04.02.2019 09:28

-- Thema wurde verschoben am 04.02.2019 09:28

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1 Antwort
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#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Bis wann kann M diese nachreichen?


Das sollte immer unverzüglich geschehen. Ansonsten kommt man in den Verdacht, den Prozeß verschleppen zu wollen, dann kann das Gericht die Vorlage auch als verfristet ablehnen.

Zitat:
Geht dies noch im frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung


Da braucht man schon eine verdammt gute Entschuldigung. Wie soll das Gericht denn Zeugen laden ohne vollständige Anschrift? Willst du dann dem Richter erzählen "Ja, die Adressen hätte ich auch schon vor drei Wochen schicken können, Pech, dann müssen wir halt einen neuen Verhandlungstermin machen"?

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